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Entsendung von Arbeitnehmern nach Italien – neue Vorschriften

Die praktische Umsetzung ist allerdings noch nicht bis ins Detail geklärt und es gibt laufend Änderungen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor einer Entsendung zu informieren.

Wer ist betroffen?

  • Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind und welche im Rahmen der Dienstleistungserbringung einen oder mehrere Arbeitnehmer entsenden.
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaften, die in Italien ansässigen Entleihern oder italienischen Produktionsstätten Leiharbeitnehmer überlassen.
  • Straßengüterverkehrsunternehmen mit regelmäßiger Kabotage, wenn dem in einem EU Mitgliedsstaat ansässigen Beförderungsunternehmen erlaubt ist, in einem anderen Mitgliedsstaat Tätigkeiten des Straßenverkehrs im Auftrag von Dritten durchzuführen.

Neue Verpflichtungen

Das Dekret enthält u.a. neue Verpflichtungen für das entsendende Unternehmen, die folgende Bereiche betreffen:

  • Meldeverfahren für Entsendungen
  • Bereitstellung von Unterlagen
  • Ernennung von Ansprechpersonen.

Vor Beginn der Entsendung muss eine Entsendungsmeldung an das italienische Arbeits- und Sozialministerium übermittelt werden. Ein Vordruck für die Meldung sowie eine Ausfüllanleitung (nur in italienischer Sprache) stehen auf der Homepage des italienische Arbeits- und Sozialministeriums zur Verfügung. Des Weiteren hat das entsendende Unternehmen die Pflicht, eine Reihe von Unterlagen in italienischer Sprache während der Entsendung und in den zwei auf das Ende der Entsendung folgenden Jahren bereitzuhalten.

Dazu gehören Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, Belege über die Lohnauszahlung, Anmeldung der Arbeitnehmer bei den zuständigen Behörden, A1-Formulare. Schließlich ist eine Ansprechperson mit Anschrift in Italien zu ernennen, die Dokumente  entgegennehmen und versenden kann, sowie ein Unternehmensvertreter mit dem die lokalen Gewerkschaften z.B. Betriebsabkommen verhandeln können. Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen drohen Geldstrafen.

Quelle: Handwerkskammer München, AHK Italien, WKO