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Zoll und Wirtschaft – gemeinsam gegen Marken- und Produktpiraterie

Der Zoll misst der Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund besteht bereits seit 1995 die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz als Teil der Bundesfinanzdirektion Südost in München. Sie ist bundesweit als kompetenter Ansprechpartner zuständig für die Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie und steht zu rechtlichen wie verfahrenspraktischen Fragen zur Verfügung. Als Kompetenz- und Fachzentrum des deutschen Zolls arbeitet sie eng und vertrauensvoll mit Unternehmen zusammen und kooperiert mit der EU-Kommission in Brüssel zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes eng zusammen.

Im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung standen deshalb die Neuregelungen der EU-Verordnung, um weiterhin die Rechte der Unternehmen gemeinsam erfolgreich zu schützen.

„Verordnung als entscheidende Fortentwicklung im Kampf gegen Produktfälschungen“ Durch das riesige Warenangebot - insbesondere im Internet - an gefälschten Produkten wie Taschen, Uhren oder Kleidung, gelangen Plagiate nicht nur schnell in den deutschen Wirtschaftskreislauf und schädigen Originalhersteller. Vielfach sind diese Produkte auch mit qualitativen Mängeln behaftet und stellen eine gesundheitliche Gefährdung für den Verbraucher dar. Umso wichtiger ist daher eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Zoll, um den Handel mit rechtsverletzenden Produkten einzudämmen.

Anfangs beschränkt auf Verletzungen von Markenrechten bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, wurde das Aufgabenfeld der Zollbehörden im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes aufgrund der positiven Erfahrungen seit 1994 stetig erweitert. Umfasst sind mittlerweile neben den Markenrechten auch Urheber- und Geschmacksmuster, Patente und geographische Herkunftsangaben. Auch die Einbeziehung von gemeinschaftlichen Schutzrechten (z.B. Gemeinschaftsmarke) und die Verfahrenserleichterungen bei der Antragstellung erfordern eine enge Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten. Die Zuständigkeit der Zollstellen umfasst heute insbesondere auch alle Waren außerhalb der EU, die nach Deutschland importiert und unter zollamtlicher Überwachung stehen.

Mit der Erweiterung der Aufgabenfelder stieg auch die Aufgriffsbilanz des deutschen Zolls im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes kontinuierlich an. Wurden 1994 noch 263 Aufgriffe von Fälschungen registriert, so stieg die Anzahl um das 91-fache auf rund 24.000 im vergangenen Jahr. Der Gesamtwert der über 3 Mio. bundesweit überprüften Waren belief sich auf knapp 127,5 Mio. Euro.

„Entwicklung der Kleinsendungen als Herausforderung für den Zoll“ Angebote von Fälschungen im Internet, die auf dem Postweg oder über Kurierdienste an den Endverbraucher vertrieben werden, stellen aufgrund der bloßen Anzahl für Firmen und Zoll ein immer größeres Problem dar. Die aktuell noch gültige Verordnung konnte mit ihren Verfahrensmöglichkeiten dieser neuen Entwicklung und der damit verbundenen Belastung für Zoll und Wirtschaft nicht mehr gerecht werden. Auf Grund dieser Erkenntnis und den Forderungen der Wirtschaft nach Vereinfachungen folgend, kommt der neuen Kleinsendungsregelung eine besondere Bedeutung zu. Im Kleinsendungsverfahren können Post- und Eilkuriersendungen unter bestimmten Voraussetzungen ohne vorherige Beteiligung der Rechtsinhaber direkt unter zollamtlicher Überwachung vernichtet werden. Der Arbeitsaufwand für die Vernichtung wirtschaftlich unbedeutsamer Sendungen wird hierdurch für Rechtsinhaber und Zoll deutlich reduziert.

Produktfälschungen und sonstige Rechtsverletzungen wie z.B. Patenrechtsverletzungen verursachen einen immensen volkswirtschaftlichen Schaden und vernichten Arbeitsplätze. „Sich dagegen zur Wehr zu setzen ist eine wichtige Aufgabe, der sich die Zöllnerinnen und Zöllner Tag für Tag stellen“, betonte Präsident Hartlich. Auch die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz hält dafür seit Jahren engen Kontakt zu Brüssel und zu den Zollverwaltungen anderer EU-Staaten und fungiert beratend als zentraler Ansprechpartner für die Wirtschaftsbeteiligten und die eigenen Zolldienststellen.

Klaus Hoffmeister, Leiter der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz, gab einen detaillierten Überblick über die Neuerungen der Verordnung von der Antragstellung zur Grenzbeschlagnahme bis hin zur Vernichtung der Waren und informierte über das neue Antragsinformationssystem „COPIS“ für die Zollbehörden. „COPIS“ ist eine gemeinschaftliche Datenbank der Europäischen Kommission mit deren Hilfe den Zollbehörden aller EU-Mitgliedstaaten die von Rechtsinhabern gestellten Anträge und die darin enthaltenen Informationen zur Verfügung gestellt werden können. Damit soll ein weiterer und wichtiger Schritt in der europäischen Zusammenarbeit vollzogen werden.

(Text: Pressestelle Hauptzollamt München)