Zoll-Tipps für´s Einkaufen im Urlaub

Rosenheim 10.08.2017

Sie haben in den USA das neuste Iphone gekauft? Oder auf den Kanaren mehrere Weinflaschen und Zigaretten als Mitbringesel für daheim besorgt? Der Zoll informiert passend zur Reisezeit, was geht und was beachtet werden muss.

 

Nachdem für die ersten Bundesländer die Sommerferien schon zu Ende gehen, haben sie in Bayern vor kurzem erst angefangen. Mit den Sommerferien hat auch die Hauptreisezeit begonnen.

Aber spätestens, wenn die erholsame Zeit in einem fernen Land zu Ende geht, stellt sich dem Urlauber, der mit dem Koffer voller Andenken und Schnäppchen wieder heimreisen will, die Fragen: "Welche Waren sind bei der Einreise nach Deutschland erlaubt?", "Bis zu welchem Warenwert brauche ich keine Abgaben auf meine Einkäufe zu bezahlen?" oder "Wieviel muss ich bezahlen, wenn die Freimenge überschritten wurde?".

Zoll-App aktualisiert

"Informieren Sie sich am besten schon vor Reiseantritt beim Zoll" empfiehlt Robert Woerner, Leiter des Hauptzollamts Rosenheim. "Der Zoll stellt auf seinen Internetseiten alle relevanten Informationen zur Verfügung. Einen sehr guten Überblick über die wichtigsten Zollbestimmungen bietet auch die kostenlose Smartphone-App "Zoll und Reise". Fragen von Privatpersonen beantwortet die Zentrale Auskunft des Zolls unter der Rufnummer 0351/44834-510 und unter der Email-Adresse info.privat(at)zoll.de, können aber natürlich auch an die örtliche Zolldienststelle gerichtet werden."

Unter diesem Link finden Sie alle Informationen und Listen, was eingeführt werden darf und was zollpflichtig ist.