Nachdem für die ersten Bundesländer die Sommerferien schon zu Ende gehen, haben sie in Bayern vor kurzem erst angefangen. Mit den Sommerferien hat auch die Hauptreisezeit begonnen.
Aber spätestens, wenn die erholsame Zeit in einem fernen Land zu Ende geht, stellt sich dem Urlauber, der mit dem Koffer voller Andenken und Schnäppchen wieder heimreisen will, die Fragen: "Welche Waren sind bei der Einreise nach Deutschland erlaubt?", "Bis zu welchem Warenwert brauche ich keine Abgaben auf meine Einkäufe zu bezahlen?" oder "Wieviel muss ich bezahlen, wenn die Freimenge überschritten wurde?".
Zoll-App aktualisiert
"Informieren Sie sich am besten schon vor Reiseantritt beim Zoll" empfiehlt Robert Woerner, Leiter des Hauptzollamts Rosenheim. "Der Zoll stellt auf seinen Internetseiten alle relevanten Informationen zur Verfügung. Einen sehr guten Überblick über die wichtigsten Zollbestimmungen bietet auch die kostenlose Smartphone-App "Zoll und Reise". Fragen von Privatpersonen beantwortet die Zentrale Auskunft des Zolls unter der Rufnummer 0351/44834-510 und unter der Email-Adresse info.privat@zoll.de, können aber natürlich auch an die örtliche Zolldienststelle gerichtet werden."