Zum Hauptinhalt springen

Verwendung des Carnet TIR in Russland ‎weiterhin möglich

Am 25.11.2014 hat die Russische Zollverwaltung offiziell die Fortsetzung des Carnet TIR-Verfahrens in Russland über den 30.11.2014 hinaus bis zum 28.2.2015 bekannt gegeben. Der Garantievertrag gegenüber dem russischen Garantiegeber im TIR-Verfahren (The Association of International Road Transport Carriers, ASMAP) wurde entsprechend verlängert.‎

Unternehmen wird für Warentransporte in die Russische Föderation weiterhin empfohlen, sich bei den regional zuständigen russischen Zolldienststellen sowie über die Internetseiten und ggf. auch bei den national bürgenden deutschen Verbänden AIST e.V. (Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung des internationalen Straßenverkehrs) und BGL e.V. (Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung) über die russischen Vorgaben zu informieren.

Das Zollverfahren mit Carnet TIR ist anwendbar, wenn Waren ohne Umladung über eine oder mehrere Grenzen in zollsicher eingerichteten Straßenfahrzeugen, Lastzügen oder Behältern befördert werden und die Beförderung auf einem Teil der Strecke zwischen Beginn und Ende des TIR-Transports im Straßenverkehr erfolgt. 68 Staaten und die EU sind heute Mitgliedsparteien des TIR-Übereinkommens von 1975 , das derzeitig in 58 Staaten angewandt werden kann.

Die neuste Meldung der AHK Russland zum Thema Carnet TIR vom 04.12.2014 finden Sie mit Ansprechpartnern auf der Homepage der AHK Russland.

(Quelle: IHK München)