USA: Visumpflicht ist zu beachten

Nürnberg 15.11.2016

Immer mehr deutsche Firmen sind in den USA aktiv. Doch Vorsicht: Bei der Entsendung von Mitarbeitern zur Arbeitsaufnahme in den USA ist dringend die Visumpflicht zu beachten.

 

Geregelt wird das Aufenthaltsrecht im Immigrations- und Staatsbürgerschaftsgesetz. Zuständig ist die dem Heimatschutzministerium nachgeordnete Einwanderungsbehörde.

Für Montageaufenthalte in den USA empfehlen die Generalkonsulate grundsätzlich das B1-Geschäftsreisevisum. Für Montagearbeiten und die Inbetriebnahme von Maschinen und Einrichtungen (die etwa aus Deutschland in die USA geliefert werden) gibt es eine Sonderregelung im Rahmen dieses Visums. Die Sonderregelung erlaubt die Einreise von Personen mit Spezialkenntnissen, welche notwendig sind, um jene Montagen, Wartungen, Reparaturen oder Einarbeitungen zu erfüllen, die im Kaufvertrag als Verpflichtungen formuliert sind. Ausgenommen davon sind Bauarbeiten.

Es ist empfehlenswert, bei der Einreise den Kaufvertrag in englischer Sprache mit sich zu führen. Aus dem Kaufvertrag muss hervorgehen, dass die Montage, Reparatur- oder Wartungsarbeiten der aus Deutschland gelieferten Maschinen oder Anlagen als werkvertragliche Nebenleistung vereinbart wurden.

Quelle: Newsletter November Bayern Handwerk International