Ursprungszeugnisse für Einfuhr in die VR China

München 09.12.2014

Obwohl für die Wareneinfuhr in die VR China im Allgemeinen keine Ursprungszeugnisse gefordert ‎werden, kann ein Ursprungszeugnis zur Voraussetzung für die Anwendung des ermäßigten ‎Zollsatzes werden.‎

 

Bei der Einfuhr von Waren in die Volksrepublik China kommen grundsätzlich zwei verschiedene ‎Zollsätze in Betracht: Zum einen ein ermäßigter Zollsatz für Waren, die ihren nichtpräferenziellen ‎Ursprung in einem Land mit Meistbegünstigungsstatus haben und zum anderen ein allgemeiner ‎Zollsatz für Waren, die ihren nichtpräferenziellen Ursprung in einem Land ohne ‎Meistbegünstigungsstatus haben oder die unbekannten oder zweifelhaften Ursprungs sind.‎

Obwohl für die Einfuhr von Waren in die Volksrepublik China die Vorlage von ‎Ursprungszeugnissen im Allgemeinen nicht erforderlich ist, zeigt sich in der Praxis, dass den ‎Zollbehörden in China immer häufiger Ursprungszeugnisse vorgelegt werden müssen, um in den ‎Genuss des ermäßigten Zollsatzes für die MFN-Staaten zu kommen.‎ Ohne Vorlage eines Ursprungszeugnisses wird der höhere allgemeine Zollsatz angewendet.!

Die EU-Kommission hat in der Datenbank „Market Access Data Base“ u.a. auch die Zollsätze, die ‎in der Volksrepublik China angewendet werden, zusammengestellt.‎Den entsprechenden Link finden Sie hier.

‎(Hinweis: wenn Sie nach der Auswahl des Landes und des sechsstelligen HS-Codes auf MFN ‎klicken, finden Sie die Länder, auf deren Ursprungswaren der reduzierte Zollsatz Anwendung ‎findet. Unter GEN sind die Länder genannt, auf deren Ursprungswaren der allgemeine Zollsatz ‎angewendet wird).‎

Wir empfehlen den Firmen, die Waren in die Volksrepublik China liefern, die möglichen Zollsätze ‎zu prüfen und sich gegebenenfalls mit ihren Importeuren abzustimmen, ob ein Ursprungszeugnis ‎zur Einfuhr der Waren zur Verfügung gestellt werden sollte.‎

(Quelle: IHK München)