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Up-Scaling: Pionierinvestitionen weiterbringen

 

Zielgruppe

KMU, die im Investitionsland registriert sind. Dies können auch lokale Tochtergesellschaften deutscher oder europäischer Unternehmen sein. Das beantragende Unternehmen muss die finanziellen und personellen Ressourcen sowie das relevante Know-how zur Umsetzung des Projektes besitzen und mindestens einen Jahresabschluss vorweisen können.
 
Was bietet die DEG
 
Die DEG übernimmt bis zu 50 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens (max. 500.000 EUR) unter der Voraussetzung, dass es private Kapitalgeber gibt, die mit mindestens 25 Prozent zur Finanzierung beitragen. Der DEG-Anteil ist im Erfolgsfall des Vorhabens (d.h. beim Erreichen von vorab definierten Finanzkennzahlen wie Cash-Flow, Umsatz oder Gewinn) zurückzuzahlen.
 
Voraussetzungen für eine Mitfinanzierung
  • Dem Investitionsvorhaben liegt ein innovatives Geschäftsmodell zugrunde.
  • Eine Pilotphase, in der die Technologie und das Geschäftsmodell lokal erprobt worden sind, wurde erfolgreich abgeschlossen. („Proof of Concept“).
  • Das Vorhaben ist rentabel und erzielt Gewinne.
  • Das Vorhaben hat aufgrund von Marktgröße und Zielgruppe ein hohes Wachstumspotenzial.
  • Das Vorhaben kann prinzipiell in allen Entwicklungs- und Schwellenländern mit individueller Einschränkung aufgrund von politischen oder sonstigen Risiken geplant sein. Projekte in Afrika und in LDC-Ländern (least developed countries) werden bevorzugt behandelt.
Interessierte Unternehmen können ihre Projektanträge zu geplanten Investitionsvorhaben jederzeit bei der DEG einreichen. Die Antragsunterlagen können Sie hier herunterladen.
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