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Technische Änderungen an den Russland-Sanktionen bringen mehr Klarheit und weniger Bürokratie

Unter anderem wird nun klargestellt, dass Kredite zur Finanzierung legaler Handelsgeschäfte unter Beteiligung bestimmter russischer Staatsbanken nicht nur für Geschäfte zwischen der EU und Russland, sondern erst recht auch für Geschäfte mit Unternehmen in Drittstaaten weiterhin erlaubt sind. Hier kam es bislang zu Unsicherheiten bezüglich der Zulässigkeit solcher Darlehen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Präzisierung der Genehmigungspflicht für Exporte von Gütern, die für eine Verwendung in bestimmten Bereichen der russischen Ölindustrie geeignet sind. Die relevante Güterliste wird durch die Änderung weniger Positionen stärker auf Güter konzentriert, die spezifisch in der Ölindustrie Verwendung finden. Überflüssige Genehmigungsverfahren für Exporte in andere - nicht sanktionierte - Industriebereiche werden so vermieden. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen, ohne die Wirkung der Sanktionen zu tangieren.     Weitere Informationen zu den sektoralen Sanktionen finden Sie hier.

(Quelle: BMWi)