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Stärkung des Verbraucherschutzes durch neue EU-Produktsicherheitsverordnung

CE-Kennzeichnung

Diese Vorgaben werden für viele Produkte, wie z.B. Spielzeug, Maschinen, elektrische Geräte oder Funkanlagen durch spezifische Richtlinien und Verordnungen konkretisiert. Den meisten Menschen bekannt dürfte die CE-Kennzeichnung sein, welche auf diesen speziell geregelten Produkten zu finden ist.

Ganz aktuell in Kraft getreten ist die neue EU- Produktsicherheitsverordnung (EU)2023/988, die zwar keine CE-Kennzeichnung fordert, aber sehr viele Produkte betrifft, wie z.B. Möbel, einfache Fitnessgeräte oder viele andere Gebrauchsgestände, für die es keine sektoriellen Vorschriften gibt.

Der Arbeitskreis „Europäische Normung und Qualitätssicherung“, bereits vor Jahren durch das Bayerische Wirtschaftsministerium ins Leben gerufen, hat nun eine Vielzahl von Merkblättern zur Anwendung von EU-Richtlinien/-verordnungen zur CE-Kennzeichnung erarbeitet und veröffentlicht.  Ziel ist es, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der Einführung moderner Managementsysteme und der Anwendung der Produktsicherheitsvorschriften der EU zu unterstützen. 
Erfahren Sie mehr dazu oder lassen Sie sich bei Bedarf von unseren Experten des Enterprise Europe Network gern beraten.

Mehr dazu hier.

Quelle: Newsletter Bayern Innovativ