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So war’s: Umfangreiche Zivilrechtsreform in Tschechien ab 1. Januar 2014 – IHK informierte

Betroffen sind auch allebayerischen Unternehmen, die in Tschechien Tochtergesellschaften haben oder Geschäftsbeziehungen nach Tschechien unterhalten.

Um diese rechtzeitig über die anstehenden Änderungen zu informieren, luden der Bereich International der IHK für Oberfranken Bayreuth und das „enterprise europe network“ am 6. November 2013 zum Workshop „Das neue tschechische Zivilrecht ab 2014 – Was Sie als Unternehmer wissen sollten“ in das Ost-West-Kompetenzzentrum nach Marktredwitz ein.
 
Die Rechtsanwälte Dagmar Junková und Rechtsanwalt Aleš Eppinger aus der Prager Niederlassung von Schaffer & Partner informierten die zahlreichen Teilnehmer über die wichtigsten Änderungen.
 
Neu ist vor allem, dass das Gesetz über Handelsgesellschaften auf dem neuen BGB aufbaut, also beide Gesetze im Zusammenhang betrachtet werden müssen. Während des Workshops stellten die Unternehmer fest, dass das neue tschechische Zivilrecht in einigen Aspekten Verbesserungen für sie bringt, da es sich am deutschen Rechtssystem orientiert.
Jedoch sollte sich jeder rechtzeitig auf die neuen gesetzlichen Grundlagen einstellen.
 
Umfangreiche Änderungen, aber auch mehr Gestaltungsspielraum, gibt es zum Beispiel für Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern. Deshalb sollten sich alle betroffene Unternehmen frühzeitig mit eventuell erforderlichen Änderungen der Gesellschaftsverträge befassen, denn diese müssen bis zum 30. Juni 2014 an die neue Situation angepasst werden. Erfolgen die Änderungen nicht rechtzeitig und sind nicht bis zu diesem Stichtag eingetragen und die Urkunden hinterlegt können  nach einer Mahnung die im Widerspruch zum neuen HGB stehenden Gesellschaften per Gerichtsbeschluss liquidiert werden.
 
Wenn in Verträgen tschechisches Recht vereinbart wurde sind auch diese zu überprüfen. Voraussichtlich werden die meisten vertraglichen Regelungen Bestand haben oder können, wenn sich beide Partner einig sind, unkompliziert „geheilt“ werden.
 
Es wird ein komplett neues Mietrecht geben, was sowohl für Immobilienbesitzer als auch Mieter umfangreiche Änderungen bringen wird. Aber auch bessere Möglichkeiten zur Absicherung von Forderungen bei Lieferanten und Banken bietet diese Rechtsreform.
 
Sicherlich, darüber waren sich Referenten und Unternehmer einig, wird es für einige Zeit Übergangsprobleme bei der Einführung des neuen Rechts geben. Durchaus noch nicht jeder tschechische Unternehmer habe sich, so Eppinger, mit dem neuen Recht befasst und sei sich der Konsequenzen bewusst. Und auch Berater und Juristen werden eine Zeitlang brauchen, um sich auf die neue Situation einzustellen.
 
Aber, so betonten die Teilnehmer im anschließenden sehr regen Erfahrungsaustausch, sei es wertvoll, mit diesem Workshop einen Wissensvorsprung für die Zusammenarbeit mit ihren tschechischen Partnern erhalten zu haben.

 

Die Referenten des Workshops können Sie hier erreichen: