Dass das Thema von großem Interesse ist, hat sich schon an der Teilnehmeranzahl gezeigt: Bis auf den letzten Platz besetzt war der Seminarraum des Infotags „Grenzüberschreitende Dienstleistungen, Bau- und Montagearbeiten in der EU“ im IHK-Bildungszentrum in Bamberg im Oktober. Die Spezialisten des Beratungsnetzwerks Enterprise Europe Network gaben einen umfassenden Überblick über die Thematik Mitarbeiterentsendung in Europa und die unterschiedlichen Regelungen in Italien, Frankreich, Belgien, Luxemburg und Österreich.
Mittlerweile sind die meisten mittelständischen Betriebe in Bayern auch im Ausland tätig, entsenden etwa Serviceteams oder einzelne Mitarbeiter ins Ausland, damit dort eine Anlage aufgebaut oder repariert werden kann. Oder sie führen kurzfristig einen Bauauftrag für einen Kunden aus. Vielen ist nicht bewusst, dass selbst eine Messeteilnahme oder Geschäftsgespräche in einigen Ländern schon als Beschäftigung eines Mitarbeiters im Ausland gelten können und anzumelden sind. Verstöße oder laxe Auslegungen der Bestimmungen können empfindliche Bußgelder zur Folge haben.
Viele Informationen nur in der Landessprache
Die Spezialisten von der IHK Schwaben, Bayern Handwerk International und dem Euro Info Center Trier gaben Einblicke darüber, welche Regelungen und Formalitäten, welche Meldefristen und Dokumentationspflichten zu beachten sind und wie ein Anmeldeverfahren überhaupt durchzuführen ist. Jedes Land hat unterschiedliche Bestimmungen, die oft nur auf einer Behördenwebsite in der jeweiligen Landessprache zu finden sind. Deshalb sind viele Betriebe schnell überfordert und wenden sich Hilfe suchend an ihre IHK oder Handwerkskammer. „Die Anzahl der Anfragen bei den IHKs zu diesem Thema ist seit 2014 kontinuierlich gestiegen“, berichtete Elke Hehl von der IHK Schwaben, die an diesem Tag über die Regelungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen in Frankreich informierte.
Auch nur einmalige Kurz-Aufenthalte im Nachbarland- beispielsweise nach Österreich - müssen eventuell gemeldet werden.
Dienstleistungskompass.eu
Damit Unternehmen sich einen ersten Überblick über die Bestimmungen und Regelungen verschaffen können, haben die bayerische IHKs und Handwerkskammern unter Beteiligung des Enterprise Europe Network den Dienstleistungskompass eingerichtet. Die Bestimmungen von 14 europäischen Ländern werden hier online unter die Lupe genommen und von Länderexperten stetig aktualisiert.+++Karoline Rübsam