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Serbien: Erweiterung des Übereinkommens über gemeinsames Versandverfahren

Serbien hat seine Beitrittsurkunde am 9. Dezember 2015 hinterlegt und wird folglich den Konventionen am 1. Februar 2016 beitreten. Dies bedeutet, dass gemeinsame Versandverfahren zwischen den heutigen Vertragsparteien (EU, den EFTA-Länder, der ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien und der Türkei) ab diesem Zeitpunkt beginnen können. Diese Erweiterung bringt wesentliche Vereinfachungen für die Wirtschaftsbeteiligten, die im Handel zwischen den Vertragsparteien tätig sind.

Weitere Informationen zu den beiden Übereinkommen finden Sie auf der TRANSIT-Internetseite und auf der SAD-Internet-Seite.

(Quelle: IHK Aschaffenburg)