Serbien: Erweiterung des Übereinkommens über gemeinsames Versandverfahren

21.12.2015

Mit Beschlüssen Nr. 2/2015 und Nr. 3/2015 haben die EU-EFTA Gemischten Ausschüsse über ein gemeinsames Versandverfahren und über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr Serbien zum Beitritt zu dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren und zum Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingeladen.

 

 

Serbien hat seine Beitrittsurkunde am 9. Dezember 2015 hinterlegt und wird folglich den Konventionen am 1. Februar 2016 beitreten. Dies bedeutet, dass gemeinsame Versandverfahren zwischen den heutigen Vertragsparteien (EU, den EFTA-Länder, der ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien und der Türkei) ab diesem Zeitpunkt beginnen können. Diese Erweiterung bringt wesentliche Vereinfachungen für die Wirtschaftsbeteiligten, die im Handel zwischen den Vertragsparteien tätig sind.

Weitere Informationen zu den beiden Übereinkommen finden Sie auf der TRANSIT-Internetseite und auf der SAD-Internet-Seite.

(Quelle: IHK Aschaffenburg)