Ab dem 01.01.2016 muss die Einfuhrzollanmeldung (Schweizer Import) grundsätzlich die UID-Nummer von Importeur, Empfänger und Spediteur enthalten. Wenn diese Angaben fehlen, wird die Sendung gesperrt. Deutsche Unternehmen sollten deshalb die UID von ihrem Schweizer-Kunden auf Rechnung oder Lieferschein drucken, um Verzögerungen bei der Zollabwicklung zu vermeiden.
Die Ausfuhrzollanmeldung (Schweizer Export) muss die UID von Versender und Spediteuer enthalten.
Weitere Informationen zur Verwendung der UID in der Zollanmeldung stellt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) hier zum Download bereit.
Hintergrund: Jedes Unternehmen im weitesten Sinne, das in der Schweiz aktiv ist, erhält seit Januar 2011 eine einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Damit sollen die vielen verschiedenen Nummern, die in der Verwaltung verwendet werden (z.B. Handelsregister- oder Mehrwertsteuer-Nummer), reduziert und durch einen einheitlichen Identifikator ersetzt werden. Der Informationsaustausch zwischen den Verwaltungen, zwischen den Unternehmen und der Verwaltung sowie zwischen den Unternehmen selbst soll so erleichtert werden. Da die Nachführung der Daten zudem nur noch in einem einzigen Referenzregister erfolgt, wird der administrative Aufwand erheblich reduziert.
(Quelle: Schweizer Bundesamt für Statistik)