Zu beachten ist, dass für die Verrechnung des Mehrwertsatzes immer der Leistungszeitraum maßgebend ist und nicht das Rechnungsdatum.
MWST-Sätze ab 01.01.2018 | MWST-Sätze bis 31.12.2017 | ||
Normalsatz | 7,7 % | 8 % | |
Sondersatz (Beherbergung) | 3,7 % | 3,8 % | |
Reduzierter Satz | 2,5 % | 2,5 % |
Die Handelskammer Deutschland- Schweiz hat einzelne Szenarien beschrieben:
Unterschiedliche Leistungszeiträume
Werden Leistungen mit den bisherigen und neuen MWST-Sätzen in einer Rechnung abgerechnet, muss das Datum bzw. der Zeitraum und der jeweils darauf entfallende Betragsanteil separat aufgeführt werden. Ist dies nicht der Fall, sind die gesamten Leistungen mit den bisherigen Steuersätzen zu fakturieren.
Bezugssteuer
Auch im Falle einer Bezugsteuer ist grundsätzlich der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum des Leistungsbezuges für die Anwendung der MWST-Sätze entscheidend.
Teilzahlungen und Vorauszahlungen
Entsprechend sind auch Teilzahlungen oder Teilzahlungsrechnungen, die sich auf bis zum 31. Dezember 2017 erbrachte Leistungen beziehen, mit den bisherigen MWST-Sätzen abzurechnen. Teilzahlungen oder Teilzahlungsrechnungen für nach dem 01. Januar 2018 erbrachte Leistungen sind mit den neuen MWST-Sätzen abzurechnen.
Ist im Zeitpunkt einer Vorauszahlungsrechnung bzw. Vorauszahlung bereits bekannt, dass die Lieferung bzw. die Dienstleistung ganz oder teilweise nach dem 31. Dezember 2017 erbracht wird, kann für den Teil der Leistung, der sich auf die Zeit ab 01. Januar 2018 bezieht, der neue MWST-Satz fakturiert werden.
Rabatte und sonstige Abzüge
Entgeltsminderungen (Skonti, Rabatte, Mängelrügen usw.) sind mit den bisherigen Steuersätzen zu korrigieren, soweit sie sich auf Leistungen bis zum 31. Dezember 2017 beziehen.
Retouren
Bei Retouren oder der Rückgängigmachung von Leistungen sind die MWST-Sätze zum Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Leistungserbringung maßgebend.
Zeitpunkt der Bemessung bei Einfuhren
Bei der Einfuhr von Gegenständen gelten die neuen MWST-Sätze alle Einfuhren, bei denen die Einfuhrsteuerschuld ab dem 01. Januar 2018 entsteht.
Quelle: Newsletter Bayern Handwerk International/Handelskammer Deutschland- Schweiz