“Durch ihre Handlungen haben sie die Festigung der Kontrolle Russlands über die rechtswidrig annektierte Krim unterstützt und dadurch die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergraben“, so die Begründung der EU. Dabei handelt es sich um Giprostroymost, PJSC Mostotrest, JSC Zaliv Shipyard, die SGM Group, Stroygazmontazh Most und CJSC VAD. Damit hat die EU nunmehr insgesamt 44 Organisationen benannt. Außerdem hat die EU im Rahmen dieser Sanktionsregelung gegen 155 Personen ein Reiseverbot verhängt und ihre Vermögenswerte eingefroren.
Weitere Informationen zu den Sanktionen finden Sie auf der Homepage IHK München.
Eine Übersicht zu den Sanktionen finden Sie zudem auf den Seiten der EU.
Quelle: International News der IHK München