Polen: Neue Teilzuständigkeit für polnische Werkauftragnehmer im Baugewerbe

Nürnberg 14.09.2017

Seit 1. September 2017 ist für Unternehmen mit den Buchstaben A bis G (einschließlich Bauunternehmen), die in der Republik Polen ansässig und in der Bundesrepublik Deutschland wirtschaftlich tätig sind, das Finanzamt Hameln (und nicht mehr das Finanzamt Oranienburg) zuständig.

 

Für Freistellungsanträge ist die neue Behörde zuständig. Das SEPA-Lastschriftmandat muss geändert werden.

Den betroffenen Unternehmen wird die geänderte Zuständigkeit und ihre neue Steuernummer schriftlich mitgeteilt.

Merkblatt Polen

Die Finanzbehörde Oranienburg bleibt weiterhin zur Besteuerung für die Buchstaben H bis M zuständig, das Finanzamt Cottbus für die Buchstaben N bis Z.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 20170711 „Freistellungsbescheinigung für polnische Werkauftragnehmer“ (PDF zum Herunterladen) 

Finanzamt Hameln

Süntelstraße 2

31785 Hameln

Postfach: 10 13 25

31763 Hameln

Telefon: (05151) 204 - 0

Fax: (05151) 20 42 00

E-Mail: Poststelle(at)fa-hm.niedersachsen.de

 

Quelle: Newsletter Bayern Handwerk International