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Polen: Neue Teilzuständigkeit für polnische Werkauftragnehmer im Baugewerbe

Für Freistellungsanträge ist die neue Behörde zuständig. Das SEPA-Lastschriftmandat muss geändert werden.

Den betroffenen Unternehmen wird die geänderte Zuständigkeit und ihre neue Steuernummer schriftlich mitgeteilt.

Merkblatt Polen

Die Finanzbehörde Oranienburg bleibt weiterhin zur Besteuerung für die Buchstaben H bis M zuständig, das Finanzamt Cottbus für die Buchstaben N bis Z.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 20170711 „Freistellungsbescheinigung für polnische Werkauftragnehmer“ (PDF zum Herunterladen) 

Finanzamt Hameln Süntelstraße 2 31785 Hameln Postfach: 10 13 25 31763 Hameln Telefon: (05151) 204 - 0 Fax: (05151) 20 42 00 E-Mail: Poststelle@fa-hm.niedersachsen.de  

Quelle: Newsletter Bayern Handwerk International