Norwegen: Abschaffung der Pflicht zur Fiskalvertretung

Nürnberg 17.05.2017

Deutsche Unternehmen, die Dienstleistungen in Norwegen ausführen, können sich nun über eine Erleichterung des Verwaltungsaufwands freuen.

 

Seit April 2017 gibt es nach Angaben von Bayern Handwerk International in Norwegen keine Fiskalvertreterpflicht mehr. Deutsche Firmen können die steuerliche Registrierung und die Abgabe der Steuererklärung nun selbst durchführen. Außerdem können Zahlungen jetzt auch über deutsche Banken erfolgen. Alle relevanten Briefe der Behörden werden künftig ins Englische übersetzt.

Hintergrundinformation:

Wer nach Norwegen innerhalb von zwölf Monaten Dienstleistungen im Wert von mehr als 50.000 NOK ausführt, wird dort umsatzsteuerpflichtig und muss sich im Umsatzsteuerregister registrieren lassen. Bislang war es zwingend notwendig, sich in Belangen der Umsatzsteuer durch einen in Norwegen zugelassenen, kostenpflichtigen Fiskalvertreter vertreten zu lassen. Dies galt auch für Subunternehmer. Die Steuererklärungen in Norwegen wurden zumeist vom Fiskalvertreter durchgeführt.

Quelle: Newsletter Bayern Handwerk International/HWK Flensburg