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Neuregelung der Umsatzsteuer-, Beleg- und Buchnachweispflichten durch das BMF

Mit den Änderungen werden die Beleg- und Buchnachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen (mit den seit 1. Januar 2012 geltenden Bestimmungen) neu geregelt. 

Inkrafttreten der Regelung und Übergangsfrist

Die Regelungen sind auf alle nach dem 30.9.2013 ausgeführte Umsätze anzuwenden. Allerdings werden bis zum 31.12.2013 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen nicht beanstandet, wenn der beleg- und buchmäßige Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis zum 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt wird.

Hintergrund

Durch die "Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung" vom 25.3.2013 (BGBl. I S. 602, BStBl I S. 515) wurde § 17a UStDV mit Wirkung vom 1.10.2013 geändert und in § 74a UStDV ein neuer Absatz 3 mit Wirkung vom 29. März 2013 eingefügt.

Das Anschreiben des BMF enthält Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses und darüber hinaus mehrere Anlagen:

  • Muster einer Gelangensbestätigung in Deutsch, Englisch und Französisch (Anlagen 1-3)
  • Muster einer Spediteurbescheinigung (Anlage 4)
  • Muster einer Spediteurversicherung (Anlage 5)
  • Muster einer EMCS-Eingangsmeldung (Anlage 6)
  • Muster eines vereinfachten Begleitdokuments, das dem zuständigen Hauptzollamt für Zwecke der Verbrauchsteuerentlastung vorzulegen ist (Anlage 7)

Alle Muster können bei Bayern Handwerk International angefordert werden: 

Karin Maik.mai@bh-international.de

(Quelle: Newsletter Bayern Handwerk International und BMF online (KM))