Neues zur Produktsicherheit für elektrische und elektronische Geräte

Bayreuth 10.09.2018

Sicherheit und Gesundheitsschutz für Verbraucher und Beschäftigte sind im EU-Binnenmarkt ein hohes Gut. Damit nur Produkte auf den Markt kommen, die diese Bedingungen erfüllen, gibt es mehr als 20 EU-Richtlinien.

 

Diese legen die grundlegenden Anforderungen fest und regeln, wie die CE-Kennzeichnung zu erfolgen hat. Diese Vorschriften gelten auch für Produkte, die im eigenen Unternehmen eingesetzt werden.

Die EU-Produktsicherheitsvorschriften im Bereich der elektrischen und elektronischen Geräte wurden neu gefasst. Außerdem gibt es auch Neuerungen bezüglich der Produktkennzeichnung und der EU-Konformitätserklärung.

Edwin Schmitt und Stefan Rost, Experten der TÜV Rheinland Consulting GmbH aus Nürnberg, informierten etzt auf dem „EEN-Produktsicherheitstag“ in Bayreuth darüber und gaben wertvolle Tipps.

Risikoanalyse und Bewertung müssen dabei sein

Eine Risikoanalyse und Bewertung der Produkte als Teil der Konformitätsbewertung muss nun in den technischen Unterlagen zum Nachweis der CE-Kennzeichnung enthalten sein. Immer wieder betonten die Experten dabei die Notwendigkeit, alle unternommenen Schritte zu dokumentieren. Dazu gehören auch das Anfordern und Aufbewahren der Unterlagen von Lieferanten. Deshalb sollte bereits im Kaufvertrag festgelegt werden, dass die erforderlichen technischen Unterlagen bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

Die Risikobeurteilung beginnt mit der Produktentwicklung. Unerlässlich dabei: Immer die neuesten Vorschriften und Normen im Auge zu behalten. Oftmals gelten für ein Produkt Anforderungen aus mehreren Richtlinien. Deshalb der banal klingende Expertentipp: Die Rechtstexte gründlich lesen! Nicht selten wird vergessen, den Einkauf von Beginn an in die Entwicklung mit einzubeziehen. Dieser sollte wissen, welche Produkte wie im EU-Binnenmarkt in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Ein weiterer Tipp: Auf Konformitätserklärungen nicht alles aufführen, was zutreffen könnte, sondern nur die Informationen geben, die für den Kunden tatsächlich wichtig sind.

Auch eine ständige Produktbeobachtung ist sinnvoll. Die EU-Datenbank RAPEX listet wöchentlich auf, welche Produkte unsicher sind und deshalb vom Markt genommen werden müssen - wichtig nicht nur für Händler. 

Empfehlenswert nach Angaben von Schmitt und Rost sei es, in der Geschäftsführung auch kleinerer Unternehmen einen „Kümmerer“, einen CE-Beauftragten, zu benennen. Immer mehr Kunden, so die Erfahrungen, fragen nach, wie es um die Sicherheit der Produkte bestellt ist.

Im Oktober gibt es wieder eine Beratung!

Nutzen Sie für persönliche Gespräche mit den Experten von der TÜV Rheinland Consulting GmbH die IHK-CE-Sprechtage, die regelmäßig stattfinden, der nächste am 9. Oktober 2018 in Bamberg!

Text: Cornelia Kern, IHK Bayreuth