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Neue Version der LIeferantenerklärungen

Die beiden Muster der Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft wurden aktualisiert, um die Veränderungen mit zu berücksichtigen, die sich aus den neuen Präferenzabkommen, den Rückmeldungen der Wirtschaft bzw. Verwaltung sowie den Erfahrungen der täglichen Beratungen in den IHKs ergeben haben.

Verändert wurden dieses Mal:

  • die Angaben zu den erwarteten neuen Rechtsgrundlagen
  • die Möglichkeit die Bezeichnung "EWR" als Ursprungsregion oder auch als Präferenzverkehrsländerbezeichnung einzutragen
  • die Aufnahme des Kosovo (XK) bei den einseitigen Präferenzabkommensländern
  • die Verwendung der Abkürzung "CAS" (statt zuvor "CEMAC"), die sich inzwischen in der Praxis durchgesetzt hat für die Bezeichnung der Zentralafrika-Staaten
  • der Hinweis auf die beabsichtigte neue Gültigkeitsdauer von 2 Jahren bei Langzeit-Lieferantenerklärungen
  • der Hinweis auf eine nicht vorhandene Frist für die nachträgliche Ausfertigung von Lieferantenerklärungen
  • der Hinweis auf die beabsichtigte verkürzte Frist für die nachträgliche Ausfertigung von Langzeit-Lieferantenerklärungen
  • der Hinweis auf den Stand der Vorlage (jetzt Oktober 2015)

Alle anderen Inhalte und Links wurden auf die Aktualität und Vollständigkeit überprüft und konnten unverändert bestehen bleiben.

(Quelle: IHK Würzburg)