Unter den Begriff Bauunternehmer/Baumeister fallen Straßenbauer, Maurer und Betonbauer. Die Meldungen erfolgen zentral über das
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Berufsqualifikationen EU/EFTA Meldestelle Effingerstrasse 27, CH-3003 Bernwww.sbfi.admin.ch
Für das Meldeverfahren ist ein persönliches Benutzerkontos einzurichten. Anschließend ist ein Formular auszufüllen und zusammen mit verschiedenen Dokumenten per Post beim SBFI einzureichen. Folgende Unterlagen müssen dem Meldeformular beigefügt werden:
- Kopie des Ausweises oder des Passes
- EU-Bescheinigung (Die Handwerkskammern, in deren Bezirk der Betrieb eingetragen ist, stellendie EU-Bescheinigungen für ihre Mitgliedsbetriebe aus)
- Amtlich beglaubigte Kopie des Berufsqualifikationsnachweises
- Zahlungsbestätigung für die Überweisung der Bearbeitungsgebühr von 90,-- CHF
Das SBFI leitet die Meldung mit den Begleitdokumenten an die für die Anerkennung der Berufsqualifikationen zuständige Stelle des Bundes oder der Kantone weiter. Mit dem Eintreffen der Unterlagen beim SBFI beginnt eine Bearbeitungsfrist von einem Monat zu laufen. Sobald die für die Berufsausübung zuständige Behörde demjenigen, der die Meldung eingereicht hat, mitteilt, dass der Dienstleistungserbringung nichts entgegensteht, darf mit den Arbeiten begonnen werden. Das Gleiche gilt, wenn die Frist ohne Mitteilung durch die zuständige Behörde abläuft.
Weitere Informationen zum Verfahren: http://www.sbfi.admin.ch/diploma/02023/02027/index.html?lang=de
Die Meldung muss für jedes Kalenderjahr erneuert werden. Elektroinstallationsbetriebe haben bislang eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats benötigt. Jetzt müssen sich die Elektrobetriebe ebenfalls beim SBFI anmelden. Dies gilt auch für Betriebe, die schon eine Zulassung des ESTI haben. Idealerweise sollten diese die Zulassung des ESTI der Meldung in Kopie beifügen.
(Quelle. Handwerkskammer Freiburg/ Außenwirtschafts-News HWK München)