Zum Hauptinhalt springen

Neue Broschüre zum Online-Handel

Ein Problem beim Onlinekauf ist, dass per Mausklick vielfach auch unsichere und in der EU nicht zugelassene Produkte auf den Markt und damit in die Hände von Verbrauchern kommen.

Staatliche Kontrolle reicht hier allein nicht aus. Denn trotz der intensiven Arbeit der staatlichen Behörden, die jedes Jahr hunderttausende nicht regelkonforme Produkte aus dem Verkehr ziehen, erreichen die meisten der im Internet gekauften unsicheren Waren den Kunden. Man sieht den Päckchen seinen vielleicht zweifelhaften Inhalt ja nicht an. So zieht der Zoll jedes Jahr in etwa 45.000 Fällen gefälschte Waren aus dem Verkehr.

Viele Verbraucher machen sich nicht bewusst, dass im Netz auch Hersteller und Händler vertreten sein könnten, die keine sicheren Produkte anbieten. Problematisch ist insbesondere der Einkauf in Shops außerhalb der EU. Wenn nämlich weder Hersteller noch Händler in der Europäischen Union sitzen und auch kein Importeur als Inverkehrbringer identifiziert werden kann, hat der Käufer keine Möglichkeit seine Beschwerden zu adressieren.

Es greifen in der Regel die gewohnten europäischen Rechte zur Produkthaftung und Produktsicherheit nicht. Auch kann bei einem außereuropäischen Händler der Umtausch oder die Reklamation schwierig werden. Die Freude über den oftmals günstigen Preis, die große Auswahl oder auch die schnelle Lieferung sollte nicht zu vorschnellen Kaufentscheidungen verleiten.

Als Kunde sollte man sich – wenn möglich - über die Seriosität des Händlers oder Verkäufers informieren. Gerade ein sehr niedriger Preis sollte stutzig machen. Auch ein Blick in die RAPEX Produktdatenbanken der Europäischen Überwachungsbehörden kann klären, ob ein Produkt bereits durch mangelnde Produktsicherheit aufgefallen ist. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet die Broschüre „Unsichere Produkte im Onlinehandel - Informationen, Tipps und Empfehlungen“ kostenfrei auf der Website der Bundesanstalt an. Sie können sie unter folgendem Link herunterladen: BAuA_Onlinehandel Auch der Zugang zur RAPEX-Datenbank kann über die Seite der BAuA unter dem Link BAuA_RAPEX erfolgen.

Quelle: CE_News der TÜV Rheinland Consulting GmbH