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Mitarbeiterentsendung: A1-Bescheinigung richtig beantragen

Stellen für die Ausstellung:

Die für die Ausstellung zuständigen Stellen sind nicht der GKV, Spitzenverband/DVAK, sondern

  • für Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig. Dies gilt unabhängig davon, ob bei dieser Krankenkasse eine Pflicht-, freiwillige oder Familienversicherung besteht,
  • für Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, ist der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig (DRV Bund, DRV Knappschaft-Bahn-See oder der zuständige Regionalträger der DRV),
  • für Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind und aufgrund ihrer Mitgliedschaft bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, ist die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V., Postfach 080254, 10002 Berlin, zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auch im Dienstleistungskompass.

Quelle: Newsletter HWK für München, DVAK