Lieferantenerklärung (LE) ausstellen für 2017

München 10.01.2017

So wähle ich den korrekten Gültigkeitszeitraum für meine Langzeit-LE (LLE): Die Neuregelungen des Unionszollkodex (UZK) verursachen auch hinsichtlich des wählbaren Ausstellungszeitraums für LLEs immer wieder Unsicherheiten.

 

Am Beispiel einer für das Gesamtjahr 2017 auszustellenden LLE hier noch einmal die Zusammenhänge:

  1. Mit Eintrag des Ausstellungsdatums in einer LLE, beginnt die rechtlich mögliche Geltungsdauer von maximal 24 Monaten zu laufen. Um diese 24 Monate tatsächlich voll auszuschöpfen, wird auf der LLE ein Gültigkeitszeitraum eingetragen, der mit dem Datum des Ausstellungsdatums beginnt und zwei Jahre umfasst.Beispiel: Ausstellungsdatum 06.12.2016 => maximale Geltungsdauer = 06.12.2016 bis 05.12.2018 => einzutragender Gültigkeitszeitraum = 06.12.2016 bis 05.12.2018.

     

  2. Der Aussteller kann auch einen, für ihn ausreichenden, kürzeren Gültigkeitszeitraum wählen, z.B. 12 Monate innerhalb der 24 Monate Geltungsdauer. Ist der gewählte Gültigkeitszeitraum kürzer als die maximale Geltungsdauer, kann der Aussteller den Gültigkeitszeitraum innerhalb der 24 Monate Geltungsdauer beliebig starten und enden lassen. Dabei darf der Gültigkeitszeitraum den letzten Tag der Geltungsdauer nicht überschreiten.Beispiel: Ausstellungsdatum 06.12.2016 => maximale Geltungsdauer = 06.12.2016 bis 05.12.2018 => selbst gewählter Gültigkeitszeitraum = 15.03.2017 bis 14.03.2018.

     

  3. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Fehlervermeidung empfehlen wir für 2017 wie folgt zu verfahren:

    Um das Jahr 2017 vollständig abzudecken, werden LLEs am besten mit einem Ausstellungsdatum in 2016 und einem Gültigkeitszeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 erstellt oder angefordert.

     

Ein komplettes Ausreizen der maximal rechtlichen Geltungsdauer von 24 Monaten für die Kalenderjahre 2017 und 2018 ist frühestens am Montag, 02.01.2017 (Ausstellungsdatum) möglich. Dann wäre der Gültigkeitszeitraum 02.01.2017 bis 31.12.2018.