Leitfaden zur neuen EU-Niederspannungsrichtlinie

Nürnberg 08.12.2016

Seit April diesen Jahres ist die neue Niederspannungsrichtlinie in Kraft getreten. Da es aufgrund der zahlreichen Neuregelungen immer wieder zu Unsicherheiten in der Auslegung kommt, hat sich die EU-Kommission entschlossen, einen neuen Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie herauszugeben.

 

Damit wurden die bisher verfügbaren Dokumente inhaltlich grundlegend überarbeitet. Der neue Leitfaden ist seit wenigen Tagen - momentan leider nur in einer englischen Sprachversion - unter der Adresse neuer Leitfaden-NSP herunterladbar. Er stellt zuerst die aktuelle Richtlinie im Originalwortlaut vor und erläutert dann - Artikel für Artikel - den Richtlinientext in verständlicher Form. Damit können zumindest die am häufigsten wiederkehrenden Fragen zur Auslegung geklärt werden.

So wird in den Erläuterungen zum Beispiel dargelegt, ab wann elektrische Geräte, die über mehrere Nennspannungen verfügen, in den Geltungsbereich der Richtlinie einzustufen sind. Dies geschieht dann, wenn die höchste angegebene Nennspannung innerhalb des Rahmens von 50 – 1.000 Volt bei Wechselstrom, bzw. von 75 – 1.500 Volt bei Gleichstrom liegt. Damit fallen – ebenfalls laut Leitfaden – all diejenigen Geräte aus dem Geltungsbereich der Richtlinie heraus, deren höchste Nennspannung über dieser Schwelle von 1.000 Volt Wechselstrom bzw. 1.500 Volt Gleichstrom liegt.

Herstellername

Auch die Regelung für die Anbringung von Herstellername und –adresse auf das Produkt wird genauer dargelegt. Diese Frage führte bislang zu großen Unsicherheiten. Die Pflicht zur Herstellerangabe auf dem Produkt kann nur dann entfallen, wenn eine Platzierung auf dem Produkt unter vertretbaren technischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich ist. Aus rein ästhetischen Gründen darf auf die Herstellerangabe nicht verzichtet werden.

Blue-Guide

Als Auslegungshilfe für die Richtlinie ist er nicht nur für die Marktüberwachung, sondern auch für alle Marktteilnehmer sehr zu empfehlen. Aufgrund der Harmonisierung vieler Begriffe und Definitionen  im Zuge des sogenannten „New Legislative Framework“ kann der vorliegende neue Leitfaden bei allgemeinen Definitionen und Begriffserklärungen auf den bereits vorher veröffentlichten Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften für die EU 2016 verweisen, den sogenannten Blue Guide. Dieser Blue Guide, der allgemeine Leitfaden für das neue System der Markt - und Produktüberwachung in der Europäischen Union, ist in deutscher Sprache auf der Seite der EU-Kommission verfügbar.  Sollten Sie weiteren Erklärungsbedarf im Umgang mit den Wortlauten der Richtlinie haben, dürfen Sie aber auch das Team der EU Beratungsstelle gerne kontaktieren:

Kontakt

TÜV Rheinland Consulting GmbH, Tillystr. 2, 90431 Nürnberg, edwin.schmitt(at)de.tuv.com, Phone +49 (0)911 655-4933, Fax +49 (0)911 655-4935, www.tuv.com/eu-beratung, http://tuv-een.de

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