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Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE) ausstellen für 2017

1) Mit Eintrag des Ausstellungsdatums in einer LLE beginnt die rechtlich mögliche Geltungsdauer von maximal 24 Monaten zu laufen. Um diese 24 Monate tatsächlich voll auszuschöpfen, wird auf der LLE ein Gültigkeitszeitraum eingetragen, der mit dem Datum des Ausstellungsdatums beginnt und zwei Jahre umfasst.

Beispiel: Ausstellungsdatum 06.12.2016 => maximale Geltungsdauer = 06.12.2016 bis 05.12.2018 => einzutragender Gültigkeitszeitraum = 06.12.2016 bis 05.12.2018.

2) Der Aussteller kann auch einen, für ihn ausreichenden, kürzeren Gültigkeitszeitraum wählen, z.B. 12 Monate innerhalb der 24 Monate Geltungsdauer. Ist der gewählte Gültigkeitszeitraum kürzer als die maximale Geltungsdauer, kann der Aussteller den Gültigkeitszeitraum innerhalb der 24 Monate Geltungsdauer beliebig starten und enden lassen. Dabei darf der Gültigkeitszeitraum den letzten Tag der Geltungsdauer nicht überschreiten.

Beispiel: Ausstellungsdatum 06.12.2016 => maximale Geltungsdauer = 06.12.2016 bis 05.12.2018 => selbst gewählter Gültigkeitszeitraum = 15.03.2017 bis 14.03.2018.

3) Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Fehlervermeidung empfehlen wir für 2017 wie folgt zu verfahren: Um das Jahr 2017 vollständig abzudecken, werden LLEs am besten mit einem Ausstellungsdatum in 2016 und einem Gültigkeitszeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 erstellt oder angefordert.

Ein komplettes Ausreizen der maximal rechtlichen Geltungsdauer von 24 Monaten für die Kalenderjahre 2017 und 2018 ist frühestens am Montag, 02.01.2017 (Ausstellungsdatum) möglich. Dann wäre der Gültigkeitszeitraum 02.01.2017 bis 31.12.2018.4) Wenn eine LLE am 15.01.2017 für 2017 ausgestellt wird, müssen zwei LLEs ausgestellt werden, da es seit dem 1. Mai 2016 nicht mehr möglich ist, mit einer LLE sowohl einen vergangenen als auch einen zukünftigen Zeitraum abzudecken. Eine LLE kann sich maximal 24 Monate ab Ausstellung (= Beginn Geltungsdauer) in die Zukunft richten oder 12 Monate in die Vergangenheit.

Beispiel: Ausstellungsdatum 15.01.2017 => 1 LLE vom 15.01.2017 bis maximal 14.01.2019 und 1 LLE vom 01.01.2017 bis 14.01.2017 (maximal 12 Monate zurück, das heißt längstens: 15.01.2016 bis 14.01.2017).

Es ist möglich, zwei LEs bzw. LLEs auf einem einzigen Dokument auszufertigen (z. B. Vorder- und Rückseite). Allerdings muss dann der vollständige gesetzlich vorgeschriebene Wortlaut der Erklärung zweimal angegeben und mit zwei Unterschriften separat unterschrieben werden. Die bloße Angabe zweier Zeitpunkte (LE) bzw. Zeiträume (LLE, zurückliegend und zukünftig) in einer einzigen Erklärung wird vom Zoll nicht anerkannt.