Konsultation zur Produkthaftungs-Richtlinie startet

Nürnberg 23.01.2017

Die Richtlinie 85/374/EWG garantiert die Haftung des Herstellers bei Schäden durch

fehlerhafte Produkte. Diese Richtlinie bietet den Verbrauchern die Möglichkeit, eine finanzielle Entschädigung für Tod oder Körperverletzung.

 

, sowie für Schäden an Produkten des privaten

 

Gebrauchs geltend zu machen.

 

Gegenwärtig gibt es Diskussionen darüber, ob die Richtlinie den Herausforderungen neuer technologischer Entwicklungen, wie z.B. dem Internet der Dinge oder den selbstfahrenden Transportsystemen noch gewachsen ist.

Da für das Jahr 2017 ein Bericht über mögliche Probleme in der Anwendung der Richtlinie vorgesehen ist, beabsichtigt die Europäische Kommission die Öffentlichkeit in die Bewertung der Richtlinie 85/374/EWG mit einzubeziehen. Die Kommission möchte daher mittels einer öffentlichen Konsultation Feedback betroffener Kreise über die Anwendung der Richtlinie sammeln. Die Ergebnisse sollen zeigen, ob die Bestimmungen der Richtlinie noch effektiv sind, zu anderen politischen Ziele der EU passen und einen europäischen Mehrwert bieten. Insbesondere ist für die Kommission wichtig zu erfahren:

  • ob und inwieweit die Richtlinie ihren Zielen entspricht, eine Haftung für Schäden durch fehlerhafte Produkte zu gewährleisten,
  • ob die Richtlinie - im Hinblick auf neue technologische Entwicklungen– noch dem Stand der Technik entspricht,
  • ob sie auch auf Schäden durch neue Technologien anwendbar ist, beispielsweise infolge eines Fehlers nicht-eingebetteter Software.

Die Konsultation richtet sich an Hersteller, Verbraucher und an öffentliche Behörden. Eine deutsche Version des Fragebogens ist vorgesehen.

Die Konsultation läuft bis zum 26. April 2017.

Wenn Sie teilnehmen möchten, finden Sie hier den Zugang zum Fragebogenportal und auch weitere Information zur bisherigen Bewertung der Produkthaftungsrichtlinie. Eine kurze Zusammenfassung der Beiträge wird nach Abschluss der Konsultation auf der Internetseite der EU-Kommission veröffentlicht werden.

Quelle: CE-News der TÜV-Rheinland Consulting GmbH