Kolumbien: Abkommen zur Visabefreiung mit der EU

Bogotá 11.12.2015

EU-Bürger und Bürger Kolumbiens benötigen keine Visa mehr, wenn sie einen Kurzaufenthalt im jeweils anderen Hoheitsgebiet verbringen möchten. Dafür sorgt ein Abkommen zur Visabefreiung, welches die EU und Kolumbien am 01.12.2015 geschlossen haben.

 

Für einen Aufenthalt von insgesamt 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von maximal 180 Tagen werden keine Visa mehr benötigt – eine Regelung, die auch für Reisen zur Geschäftsanbahnung in Anspruch genommen werden kann. Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Reise-, Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpasses. Personen, die zum Zweck einer entlohnten Beschäftigung oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit einreisen, benötigen nach wie vor ein Visum. Nähere Informationen zu dieser Personenkategorie können dem Artikel 3 des Abkommens und dem entsprechenden Anhang entnommen werden.

 Das Abkommen wird dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt; es ist jedoch bereits seit dem 03.12.2015 vorläufig in Kraft.

 

(Quelle: IHK Nürnberg)