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Italien: Umsatzsteuer

Die Münchner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Küfner Maunz Langer Zugmaier hat darüber im Umsatzsteuer-Newsletter 33/2016 informiert:

Für die nicht fristgerechte Abgabe sind Strafen zwischen EUR 5.000 und EUR 50.000 vorgesehen. Die bisher geltenden Zahlungsfristen für die italienische Umsatzsteuerschuld bleiben jedoch weiterhin bestehen. Das heißt monatliche Umsatzsteuerzahler müssen auch weiterhin bis zum 16. des Folgemonats die Umsatzsteuer an den Fiskus entrichten.

Die für den 01.01.2017 geplante Erhöhung des Regelsteuersatzes von 22% auf 24% wurde auf 2018 verschoben.

Quelle: Newsletter Bayern Handwerk Internationmal