Das wird sich ändern:
- Das Unternehmen ist verpflichtet, die Entsendung dem italienischen Ministerium für Arbeit spätestens am Tag vor der Entsendung zu melden.
- Es müssen ins Italienische übersetzte Unterlagen, wie Arbeitsverträge, Stundenaufzeichnungen etc., mitgeführt werden.
- Es muss ein in Italien ansässiger Vertreter benannt werden, der während des Entsendezeitraums die Aufbewahrungspflicht der Dokumente sichert. Zusätzlich muss ein Ansprechpartner mit Vertretungsbefugnis gegenüber italienischen Behörden benannt werden.