Italien: Neue Bestimmungen zur Entsendung von ausländischen Arbeitskräften

Nürnberg 14.12.2016

Italien ist dabei, die Bestimmungen zur Entsendung von ausländischen Arbeitskräften zu verschärfen. Betroffen sind Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässig sind, eine Dienstleistung für ein Unternehmen in Italien erbringen oder einen oder mehrere Arbeitnehmer nach Italien entsenden.

 

Das wird sich ändern:

  • Das Unternehmen ist verpflichtet, die Entsendung dem italienischen Ministerium für Arbeit spätestens am Tag vor der Entsendung zu melden.
  • Es müssen ins Italienische übersetzte Unterlagen, wie Arbeitsverträge, Stundenaufzeichnungen etc., mitgeführt werden.
  • Es muss ein in Italien ansässiger Vertreter benannt werden, der während des Entsendezeitraums die Aufbewahrungspflicht der Dokumente sichert. Zusätzlich muss ein Ansprechpartner mit Vertretungsbefugnis gegenüber italienischen Behörden benannt werden.