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Italien: Mehrwertsteuererhöhung auf 22 %

Die Bemühungen, die Mehrwertsteuererhöhung abzuwenden, sind damit gescheitert. Nun soll die ungeliebte Maßnahme circa 4 Mrd. Euro Steuereinnahmen im Jahr bringen.

Es gilt folgendes:

  • Für Lieferungen von beweglichen Gütern entsteht die Umsatzsteuerschuld zum Zeitpunkt des Versandes oder der Lieferung.
  • Für den Verkauf von unbeweglichen Gütern entsteht die Umsatzsteuerschuld zum Zeitpunkt der Abfassung der Notariatsurkunde.
  • Bei Dienstleistungen entsteht die Umsatzsteuerschuld im Moment der Zahlung der Vergütung, unabhängig vom Zeitpunkt der vollständigen oder teilweisen Leistungserbringung. Die Dienstleistungen sind somit bei der Zahlung als durchgeführt zu betrachten, unabhängig von der tatsächlichen Ausführung der Leistung.
  • Für Lieferungen von beweglichen und unbeweglichen Gütern mit aufschiebender Rechtswirksamkeit entsteht die Umsatzsteuerschuld zum Zeitpunkt der rechtlichen Wirksamkeit.

Die reduzierten Steuersätze von 4 % und 10% für Lieferungen und Dienstleistungen bleiben unverändert.

 (Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, Newsletter Bayern Handwerk International)