Iran: Sanktionen teilweise ausgesetzt

München 04.12.2014

Grundsätzlich bleibt das EU-Embargo gegenüber dem Iran erhalten. Die im Januar 2014 erfolgte ‎Aussetzung bestimmter Sanktionen wurde ein weiteres Mal bis zum 30.06.2015 verlängert‎

 

Als Teil des mit dem Iran vereinbarten Joint Plan of Action verlängert die EU mit Beschluss 2014/829/GASP die Suspendierung einiger Sanktionsmaßnahmen gegenüber dem Iran bis zum 30. Juni 2015.

Die Verlängerung der Aussetzung der restriktiven Maßnahmen betrifft folgende Bereiche und stellen keine inhaltlichen Änderungen zum Beschluss 2014/21/GASP und der VO 2014/42 zur Änderung der VO 267/2012 (konsolidierte Fassung) dar:

  • Aussetzung des Verbotes der Beförderung, Finanzierung und der Versicherung/Rückversicherung von Rohöl der Tarifnummer 2709. Nicht geöffnet wird der Import von Rohöl in die EU und dessen Erwerb, sowie Einfuhr, Erwerb, Beförderung oder Versicherungen von sonstigen Erdölerzeugnissen, was ebenfalls weiterhin verboten bleibt.
  • Ausgesetzt und damit erlaubt wird die Einfuhr von petrochemischen Erzeugnissen mit Ursprung Iran (oder ausgeführt aus dem Iran), deren Erwerb, Transport, Finanzierung und Versicherung. Die betroffenen petrochemischen Produkte sind im Anhang V der VO 267/2012 definiert.
  • Ausgesetzt und damit erlaubt wird der Handel mit Gold und Edelmetallen (Tarifnummer 7106, 7108-7112), nicht aber mit Diamanten.
  • Die Wertgrenzen für Zahlungsgenehmigungen der OeNB an iranische Personen/Banken werden deutlich angehoben (verzehnfacht)

Details dazu finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter ‎dem nebenstehenden Link.

(Quelle: IHK München)