Informationen zur Entsendung von EU- Arbeitnehmern nach Deutschland

Nürnberg 28.08.2013

Wie das Bundesministerium für Finanzen informiert hat, sind Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die einen oder mehrere Arbeitnehmer zur Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen nach Deutschland entsenden,

 

 zu einer Anmeldung der Arbeitnehmer und zur Abgabe einer Versicherung in deutscher Sprache verpflichtet.

Für die Anmeldung ist das Formular 033035 zu verwenden, das elektronisch ausgefüllt werden kann. In bestimmten Fällen muss der ausländische Arbeitgeber nach Maßgabe der Verordnung über Meldepflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntGMeldV) eine Einsatzplanung vorlegen. Hierbei ist das Formular 033037 (adressiert an die Bundesfinanzdirektion West in Köln) zu verwenden. Auch Änderungen des jeweiligen Mitarbeitereinsatzes müssen gemeldet werden. (km)

(Quelle: Newsletter Bayern Handwerk International/ zoll.de)

Bayern Handwerk International empfiehlt:

  • Dienstleistungsanzeige bei der Handwerkskammer prüfen
  • Entsendegesetz (u. a. Mindestlöhne) beachten
  • Führung von Arbeitszeitnachweisen (mit Beginn, Ende und Pausen)
  • Nachweis der Sozialversicherungspflicht durch A1-Bescheinigung
  • Prüfung der Umsatzsteuerregistrierungspflicht
  • Abklären, ob Beiträge an die SOKA-Bau abgeführt werden müssen (www.soka-bau.de)