Indien: Weiteres Formular zur Selbstauskunft für ausländische Unternehmen

München/Neu-Delhi 19.10.2015

Die indische Behörde „Central Board of Direct Taxes“ (CBDT) hat ein weiteres Formular zur Selbstauskunft für ausländische Unternehmen angeordnet.

 

 

 

Zusätzlich zu der seit 1. April 2013 notwendigen Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate) istseit 1. August 2013 das Formular 10F verpflichtend geworden. Das Formular wird von Ihrem indischen Geschäftspartner bei Ihnen angefragt werden und dient gemeinsam mit der Ansässigkeitsbescheinigung zum Nachweis der Steuerpflicht in Deutschland.

Die Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung findet durch das jeweils für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt in Deutschland statt. Das Formular 10F ist eine reine Selbstauskunft.

Eine Vorlage für eine in Indien akzeptierte Ansässigkeitsbescheinigung und das Formular 10F erhalten Sie bei der Deutsch-Indischen Handelskammer unter duesseldorf(at)indo-german.com.