Hürden für gefahrengeneigtes Handwerk zwischen Deutschland und Tschechien abgebaut

Nürnberg 10.12.2014

Nationale Sicherheitsvorschriften behinderten bislang Elektrikerbetriebe in Deutschland und Tschechien, wenn sie jeweils im anderen Land tätig werden wollten. Dank des Einsatzes von Bayern Handwerk International konnte dies nun deutlich erleichtert werden.

 

 

Will ein Elektriker aus Hof im tschechischen Marienbad Leitungen installieren, ist es mit der Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt schnell vorbei. Gleiches gilt auch in umgekehrten Fall. Im sogenannten „gefahrgeneigten Handwerk“ gelten nationale Sicherheitsbestimmungen, die sich in landesspezifischen Installations- und Baumaterialnormen niederschlagen. Als Lösung blieb bislang nur die Zusammenarbeit mit einem örtlich zugelassenen Installationsbetrieb – gegen Honorar, versteht sich. 

Die Installation ohne Zulassung gleicht einem Drahtseilakt ohne Fangnetz: Die Installation ist ungesetzlich und bußgeldbewehrt, kann zur Zahlungsverweigerung führen und gilt im Schadenfall als nicht versichert.

Auf Initiative von Bayern Handwerk International und ihrer Beratungsstelle des European Enterprise Network (EEN) wurde nun, gemeinsam mit dem Landesinnungsverband für das Bayerische Elektrohandwerk und der Technischen Inspektion der Tschechischen Republik, eine praktikable Lösung gefunden, um diese Hürde für Installationsbetriebe auf beiden Seiten der Grenze abzubauen

Das Ergebnis: In einem Pilotversuch erhielt kürzlich ein bayerischer Handwerksmeister der Elektrotechnik nach bestandener Prüfung die Zulassung für Tschechien. In Zukunft kann also der frisch gebackene „Installateur für Montagearbeiten“ ruhigen Gewissens und in Einklang mit der tschechischen Installationsnorm Aufträge in Tschechien annehmen - ohne Fremdhilfe. Die mündlichen Prüfungen finden in Tschechien vor einer Kommission statt, Interessierte können Vorbereitungskurse der Innungen für den TREI-Schein in Anspruch nehmen.

(Quelle: BHI)