Hermesdeckungen des Bundes für Griechenland enden zum Jahresende - private Exportkreditversicherer übernehmen

Berlin 08.12.2014

Griechenland wird von der privaten Exportkreditversicherungswirtschaft wieder als absicherungsfähig für kurzfristige Exportkreditversicherungen angesehen. Daher beendet das Bundeswirtschaftsministerium die bislang geltende Ausnahmeregelung über staatliche Hermesdeckungen für Griechenland zum 31. Dezember 2014.

 

Die privaten Kreditversicherer haben erklärt, die derzeit noch beim Bund bestehenden Deckungen auf Griechenland zum 1. Januar 2015 übernehmen zu wollen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel: "Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zeigt sich, wie wichtig staatliche Hermesdeckungen für unsere exportierenden Unternehmen sind. Es ist ein gutes Zeichen, dass jetzt die private Versicherungswirtschaft wieder für Griechenland-Risiken zur Verfügung steht. Es ist deshalb logisch und richtig, dass sich der Bund hier zurückzieht."

Die Absicherung von Exportgeschäften innerhalb der EU und OECD-Kernländer mit kurzfristigen Zahlungszielen ist nach einer Regelung der EU-Kommission grundsätzlich den privaten Kreditversicherern vorbehalten. Für Griechenland galt ab April 2012 eine Ausnahme, da aufgrund der dortigen Krise kein ausreichendes privatwirtschaftliches Absicherungsangebot mehr zur Verfügung stand. Die Bundesregierung hat diese Ausnahme genutzt und deutschen Exporteuren zur Absicherung ihrer Ausfuhren nach Griechenland Hermesdeckungen zur Verfügung gestellt. Inzwischen steht wieder ein ausreichendes Angebot der privaten Versicherungswirtschaft zur Verfügung.

Im Rahmen der Ausnahmeregelung hat die Bundesregierung von April 2012 bis heute kurzfristige Forderungen gegen Kunden in Griechenland in Höhe von rund 560 Mio. Euro mit Hermesdeckungen abgesichert, rund 200 deutsche Exporteure und indirekt auch über 800 griechische Unternehmen haben dies als Besteller nutzen können.

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(Quelle: BMWi)