Griechenland: Fortführung des Abbaus bestehender Kapitalverkehrskontrollen

München 18.06.2018

Bereits im März 2018 hatte Griechenland einen Teil seiner Kapitalverkehrskontrollen abgeschafft.

 

Neben Lockerungen bei den Obergrenzen für monatliche Barabhebungen, Auslandsüberweisungen und der Menge an mitführbarem Bargeld bei Auslandsreisen wurden zum 1. März alle noch ‎bestehenden Beschränkungen abgeschafft, die Kontoeröffnungen bei griechischen Banken ‎sowie das Hinzufügen zusätzlicher Kontoinhaber betroffen hatten.‎

Nun hat die griechische Regierung einen weiteren Teil der Beschränkungen zurückgenommen. Die ‎neuen Lockerungsmaßnahmen wurden durch das griechische Finanzministerium am 31. Mai in ‎einem Rechtsakt festgeschrieben. ‎

Obergrenze nach oben gesetzt

Dieser setzt zum 4. Juni die Obergrenze für Überweisungen, welche Unternehmen im Rahmen von ‎Importgeschäften ohne vorherige Einwilligung der griechischen Hausbank pro Tag ins Ausland ‎tätigen dürfen, erneut nach oben: Gegen Vorlage bestimmter Dokumente sind fortan 40.000 Euro ‎erlaubt.Ab dem 1. Juli sind dann zweimonatlich pro Bankkunde Auslandsüberweisungen von bis ‎zu 4.000 Euro möglich.

Des Weiteren können Inhaber griechischer Bankkonten seit dem 4. Juni ‎nun bis zu 5.000 Euro im In- und Ausland abheben und Privatpersonen ist das Mitführen von bis ‎zu 3.000 Euro Bargeld pro Auslandsreise gestattet.‎

Hintergrund: Die Kapitalverkehrskontrollen wurden im Rahmen der Schuldenkrise Griechenlands ‎im Juni 2015 eingeführt. Ziel der Lockerungsmaßnahmen ist deren vollständige Beseitigung im ‎Laufe dieses Jahres.‎

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