Frankreich: Entsendegebühr entfällt!

München 08.01.2018

Die ursprünglich ab dem 1.1.2018 vorgesehene Entsendegebühr von 40 Euro je entsandtem

ausländischen Mitarbeiter, der in Frankreich arbeiten will, entfällt.

 

Zurückzuführen ist diese Entscheidung auch auf zahlreiche bilaterale Gespräche und ein gemeinsames Schreiben der Wirtschaftsministerien aus Baden-Württemberg, dem Saarland und Rheinland-Pfalz.

Erstmaliger Vorschlag dreier deutscher Bundesländer

Darin hatten die drei an Frankreich angrenzenden Bundesländer erstmals gemeinsam Vorschläge für einen verbesserten Marktzugang und einen Verzicht auf die noch von der französischen Vorgängerregierung beschlossene Entsendegebühr von 40 Euro angeregt.Über den Verzicht auf die Entsendegebühr hinaus eröffnet die französische Regierung nunmehr die

Möglichkeit für bilaterale „Kooperationsvereinbarungen“, mit denen die rechtlichen Regelungen an die Gegebenheiten vor Ort im Grenzgebiet angepasst werden können.

Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg/ Newsletter HWK München