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Finnland: Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland

Neue Regelungen

Neu geregelt ist zum Beispiel die Besteuerung von Dividenden aus zwischengesellschaftlichen Beteiligungen – hier sinkt der Quellensteuersatz von 10 auf 5%, gleichzeitig gilt die Regelung schon ab einer Beteiligung von 10% (bislang 25%), siehe Art. 10 Abs. 2 DBA (neu).

Außerdem bringt das neue Abkommen Modifikationen hinsichtlich des Informationsaustauschs, indem es den OECD Standard für effizienten Informationsaustausch umsetzt (Art. 24 DBA neu).

Weitere Neuregelungen betreffen eine neugefasste Regelung zur Rentenbesteuerung sowie die Möglichkeit, von der Freistellungs- auf die Anrechnungsmethode zu wechseln, wenn anderenfalls eine doppelte Nichtbesteuerung die Folge wäre.

Hier finden Sie das neue DBA Finnland-Deutschland.

Quelle: Newsletter IHK Nürnberg