Exportkontrolle und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Aschaffenburg 18.12.2014

Das deutsche Exportkontrollsystem baut auf die Eigenverantwortung jedes Unternehmens. Unternehmen entscheiden selbstverantwortlich, Verträge zu schließen, Waren, Software und Technologie zu exportieren, Dienstleistungen im Ausland zu erbringen und Know-how auszutauschen.

 

 

Bei seinen Entscheidungen muss ein Unternehmen auch die Beschränkungen und Genehmigungspflichten im Außenwirtschaftsverkehr beachten. Von besonderer Bedeutung ist die Verfügbarkeit von Erläuterungen, die Möglichkeit Auskünfte einzuholen und das schnelle Auffinden der vielfältigen Informationsquellen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet zahlreiche Hilfestellungen an, die allen Beteiligten, insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen den Umgang mit den einschlägigen Regelungen erleichtern und Neulingen einen strukturierten Einstieg in die Materie eröffnen. Das BAFA bietet dem Antragsteller unter anderem auch die Transparenz, in welchem Stadium des Verfahrens sich der jeweilige Vorgang befindet.

Das Merkblatt "Exportkontrolle und das BAFA - Was finde ich wo? Informationsquellen, Ansprechpartner und Grundlagen" erläutert umfassend die Informationsmöglichkeiten und -quellen und zeigt die jeweiligen Ansprechpartner auf. Abgebildet werden die Informationsmedien, die gerade aus Unternehmenssicht von besonderem Interesse sein dürften.

Ansprechpartner

Munk, Anne-Kathrin | 06021 880-151 | munk(at)aschaffenburg.ihk.de

(Quelle: IHK Aschaffenburg)