Expertenwissen: Zertifizierung für den Export in die Märkte der Welt

Bayreuth 19.09.2018

Für die Einfuhr von Produkten fordern viele Staaten weltweit Konformitätszertifikate. Diese dienen als Nachweis dafür, dass die Waren die länderspezifischen Anforderungen an Sicherheit und Qualität erfüllen und den jeweiligen Normen und Standards entsprechen.

 

CE-Kennzeichen und Co. reichen nicht aus

Unternehmen meinen oft, dass dafür die in der EU geltenden CE-Kennzeichen und Prüfzeichen ausreichen und wundern sich, warum ihre Waren vom Zoll der Drittländer zurückgehalten oder an den Versender zurückgeschickt werden. Nicht bewusst ist ihnen, dass zwischen der EU und diesen Staaten keine gegenseitigen Abkommen zur Anerkennung der Konformitätszertifikate bestehen und andere Zertifizierungen erforderlich sind.

Das Enterprise Europe Network Bayern und der Bereich International der IHK Bayreuth hatten Experten aus drei unterschiedlichen Zertifizierungseinrichtungen  eingeladen, um über die neuesten Entwicklungen im Arabischen Raum, in China und der Eurasischen Wirtschaftsunion zu informieren.

Experten beraten

Volker Schliesche von der SGS Germany GmbH stellte das Leistungsangebot dieses weltweit tätigen Dienstleisters für den arabischen Raum vor. Gut zu wissen: Per App oder online ist eine remote-Inspektion der Produkte möglich, was Kosten sparen kann.

Florian Wägele von der  Münchner CISEMA China Certification GmbH berichtete über eine im März 2018 erfolgte umfassende Marktregulierung in China. Es wurde die zentrale Zertifizierungsbehörde SAMR geschaffen. Derzeit wird auch das bekannte CCC-Zertifizierungssystem einer umfassenden Reform unterzogen, so dass er Unternehmern riet, vorerst beim alten System zu bleiben, bis mehr Klarheit bestehe. Wissen sollte man, so sein Rat, dass der chinesische Staat mit eigenen Inspektoren arbeite, für die eine höhere Summe an Reise- und Aufenthaltskosten zusätzlich zu den Zertifizierungskosten eingeplant werden müsse. Bei Medizinprodukten sei zu berücksichtigen, dass Produktformeln etc. online veröffentlicht werden. Und der chinesische Zoll prüfe die vorhandenen Konformitätszertifikate sehr genau. So könne es passieren, dass das europäische Unternehmen nachweisen müsse, dass bestimmte Zertifikate nicht benötigt würden. Dieser Aufwand sei ebenso wie die oft längere Zeitspanne für Zertifizierungen bei der Geschäftsabwicklung einzuplanen.

Über die Regelungen in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) informierte Norbert Gies von der WR Certification GmbH. So wüssten viele Unternehmen nicht, dass die GOST-R-Zertifikate ausschließlich in Russland gelten und für die EAWU TR-Zertifikate notwendig seien. In der Zollunion (Russland, Belarus und Kasachstan) gäbe es ähnlich wie die europäische CE-Kennzeichnung das einheitliche EAC-Konformitätszeichen. Auch müsse nach Angaben Gies beachtet werden, dass für Anlagen, zum Beispiel Schaltschränke, oft mehrere Zertifikate für einzelne Bestandteile erforderlich seien. Da auch die örtlichen Zollbehörden Zertifikate genau  prüfen und oft Testprotokolle anfordern, riet Gies, das Verfahren mit einem Zollbroker abzustimmen, eine entsprechende Zeitspanne für die Prüfungen bei Vereinbarung von Lieferfristen einzuplanen und auch ältere Testprotokolle aufzubewahren.

Text: Cornelia Kern, IHK für Oberfranken Bayreuth