EU-Umfrage zu Vereinfachungsmöglichkeiten im Zollbereich

München 11.12.2018

Die EU-Kommission gibt Unternehmen grundsätzlich die Möglichkeit, sich in Umfragen ‎‎(Konsultationen) an der Mitgestaltung von EU-Gesetzgebungen zu beteiligen. Aktuell bittet sie um ‎Einschätzung ihres Plans, Formalitäten im Zusammenhang mit der Beförderung von Waren aus ‎der EU in Drittstaaten zu vereinfachen.‎

 

Ziel dieser Konsultation ist es, Stellungnahmen u.a. von Unternehmen über die Formalitäten im ‎Zusammenhang mit der EU-grenzüberschreitenden Warenbeförderung einzuholen. Sie ist Teil ‎einer Studie für die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission, in ‎deren Rahmen Argumente für eine mögliche neue Initiative zur Entwicklung eines integrierten und ‎kohärenten elektronischen Umfelds für Single-Window-Dienstleistungen im Zollbereich ‎gesammelt werden sollen. ‎

Single-Window

 

Das „Single-Window“ soll den am Handel und am Warenverkehr beteiligten Parteien ermöglichen, ‎standardisierte Informationen und Dokumente bei einer einzigen Anlaufstelle vorzulegen, um allen ‎rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf Einfuhr, Ausfuhr und Versand nachzukommen. Weitere ‎Informationen über die Single-Window-Initiative finden Sie auf der Zoll-Website der Europäischen ‎Kommission.‎

Die Konsultation konzentriert sich auf Verfahren im Zusammenhang mit den rechtlichen ‎Anforderungen von Zollbehörden und anderen Behörden (Gesundheit, Landwirtschaft, Umwelt, ‎Fischerei usw.), die bei der Abfertigung von Waren, die die EU-Grenzen passieren, erfüllt werden ‎müssen. In der Umfrage werden einige Fragen zur gegenwärtigen Situation, zu den Prioritäten und ‎Erwartungen in Bezug auf künftige Änderungen sowie auch Fragen zum Profil der Teilnehmer an ‎der Umfrage gestellt, um eine Vorstellung von diesen zu erhalten.‎

Nach Abschluss der Konsultation sollen die Ergebnisse in die vorbereitenden Arbeiten für eine ‎mögliche künftige Initiative für ein Single-Window-Umfeld der EU für den Zoll einfließen. Die ‎Kommission weist darauf hin, dass jede Initiative der Zustimmung der neuen Kommission bedarf. ‎Eine Zusammenfassung der im Rahmen dieser Konsultation eingegangenen Antworten soll nach ‎Ablauf des Konsultationszeitraums auf der Website der Generaldirektion Steuern und Zollunion ‎der Kommission veröffentlicht werden.‎

Einige Fragen erfordern spezielle Fachkenntnisse; es stehe den Befragten frei, diese zu ‎überspringen. Am Ende des Fragebogens kann zusätzlich ein Dokument (z. B. Positionspapier) ‎hochgeladen werden. Den Zeitbedarf für das Ausfüllen des Fragebogens schätzt die EU-‎Kommission auf etwa 30 Minuten. Der Fragebogen und weitere Infos stehen in Deutsch hier zur ‎Verfügung.‎

 

Die Teilnahme an der Umfrage ist bis einschließlich 16. Januar 2019 möglich.‎

Das EU-geförderte Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen ‎in Europa bei der Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch Internationalisierung und ‎Innovation. In Bayern unterstützen Sie neun Partner (www.een-bayern.de) dieses Netzwerks. Eine ‎Hauptaufgabe des Netzwerks ist die Information von Unternehmen über Möglichkeiten, EU-‎Gesetzgebungen mitzugestalten.‎

Quelle: IHK News EEN Aktuell, IHK München