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EU-Kommission: öffentliche Konsultation zu Haftungsregeln für fehlerhafte Produkte

Die Kommission bittet Interessenträger sowie die Bürgerinnen und Bürger, sich zur Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie und zu der Frage zu äußern, ob Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte im Zeitalter intelligenter und KI-basierter Produkte und Dienstleistungen noch genügend Rechtssicherheit und Verbraucherschutz bieten. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 10. Januar 2022.

Wer soll für Schäden haften?

Die Sicherheit dieser Produkte und Dienstleistungen hängt nicht nur von ihrem Design und ihrer Produktion ab, sondern auch von Software-Updates, Datenflüssen und Algorithmen. Rechtssicherheit und Vertrauen sind die Voraussetzungen dafür, dass nicht nur in neue Technologien investiert wird, sondern dass diese auch auf gesellschaftliche Akzeptanz stoßen.

Die öffentliche Konsultation befasst sich unter anderem mit der Frage, welche Wirtschaftsteilnehmer für Schäden haften sollten. Die derzeitigen Haftungsvorschriften beruhen auf zwei Säulen: der Produkthaftungsrichtlinie und nicht harmonisierten nationalen Haftungsvorschriften. Die Produkthaftungsrichtlinie schützt Verbraucher, die durch fehlerhafte Produkte Verletzungen oder Sachschäden erleiden, und gilt für Produkte von Gartenstühlen über Arzneimittel bis hin zu Autos und KI-gesteuerten Produkten. Die nicht harmonisierten einzelstaatlichen Haftungsvorschriften umfassen verschiedene unterschiedliche Haftungsregeln, die verschiedene Arten von Schäden und Ansprüchen gegen jede haftbare Person abdecken.

Quelle: News International IHK München/ EU-Kommission