EU-Kenia Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Nürnberg 10.03.2022

Die EU und Kenia haben am 17.02.2022 vereinbart, die Verhandlungen über ein Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (iEPA) voranzutreiben. Dieses Abkommen soll Handels- und Investitionsmöglichkeiten verbessern.

 

Das iEPA wird durch verbindliche Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klima und Arbeitnehmerrechte ergänzt. Es spiegelt das noch ausstehende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wider, das 2014 zwischen der EU und der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) paraphiert wurde.

Das künftige iEPA zwischen der EU und Kenia soll den Warenverkehr auf Gegenseitigkeitsbasis liberalisieren. Es wird allen kenianischen Exporten zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt gewähren und eine teilweise und schrittweise Öffnung des kenianischen Marktes vorsehen. Ferner sollen handelsbezogene Regeln für sanitäre und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, technische Handelshemmnisse sowie Zoll- und Handelserleichterungen festgelegt werden.

Das iEPA soll für den Beitritt anderer Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft offenbleiben.

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Quelle: IHK Nürnberg Newsletter