Entsendung von Mitarbeitern nach Italien

München 22.07.2019

Sie möchten in Mailand eine Anlage installieren?

Sie möchten das Ferienhaus Ihres Kunden am Gardasee umbauen?

Sie entsenden dafür Ihre Mitarbeiter nach Italien?

 

Dann sollten Sie sich über die neuesten Bestimmungen zur Auftragsabwicklung in Italien informieren. Seit 2017 gibt es auch in Italien gesetzliche Regelungen bei der Entsendung von Mitarbeitern. In Zusammenarbeit mit der italienischen Kanzlei Studi legali Romanin e Rottonara informieren wir Sie über alle aktuellen Bestimmungen.

Erfahren Sie aus erster Hand, wie die Meldung erfolgt, welche Unterlagen Sie bereithalten müssen und wie Sie der Vertreter in Italien dabei unterstützen kann.

Hier finden Sie das Programm und die Anmeldung.

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei:
Doris Thalmeier, Bayern Handwerk International, Tel. 089 5119-354, d.thalmeier(at)bh-international.de
Tamar Turiello, Bayern Handwerk International, Tel. 089 5119-351, t.turiello(at)bh-international.de

In Zusammenarbeit mit Bayern Handwerk International. Gefördert über das „Enterprise Europe Network“.

  • Wann: 11.07.2019 um 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Wo: Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 4, 80333 München
  • Veranstalter: Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer für München und Oberbayern