Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer erweitert den Service bei der Auskunftserteilung über britische Firmen

London 18.12.2015

Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer hat die zusätzliche Beilage bei der Einholung von britischen Gesellschaftsregisterauszügen von Grund auf überarbeitet und aktualisiert. Zusätzlich zur deutschsprachigen Erläuterung der wichtigsten Inhalte dieser Auszüge durch die Rechtsanwälte der Kammer erhalten Auftraggeber nun auch eine aktuelle Überarbeitung der Übersicht zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach englischem Recht.

 

Die aktualisierte Übersicht beginnt mit einer Einführung in die Thematik und enthält alle derzeit erlaubten Formate für die Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach englischem Recht in einer deutsch-englischen Gegenüberstellung, um ein bestmögliches Verständnis der britischen Jahresabschlüsse zu ermöglichen. Dabei wurden auch die Regelungen für Kleinstunternehmen berücksichtigt.

Angelika Baumgarte, Leiterin der Rechtsabteilung der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer, führte aus: „Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer besorgt bereits seit vielen Jahren Auskünfte über britische Firmen. Durch die Übersendung dieser zusätzlichen Beilage wollen wir deutschen Unternehmen die Auswertung der Auszüge aus dem britischen Gesellschaftsregister noch weiter erleichtern.“

(Quelle: DIHK)