Der EU-Binnenmarkt – eine Erfolgsgeschichte mit Entwicklungspotenzial

Bayreuth 07.05.2019

Bayreuth (07.05.2019) - Der einheitliche Binnenmarkt ist eine der größten Errungenschaften der EU. 1985 mit dem „Weißbuch über die Vollendung des europäischen Binnenmarktes“ ins Leben gerufen, sollten bis 1992 die wichtigsten Hemmnisse für die Freizügigkeit in Europa beseitig sein – ein ambitioniertes Ziel.

 

In den nunmehr 27 Jahren seines Bestehens sind der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen, Personen und Kapital die Basis für den Erfolg auch der deutschen Wirtschaft. Aber die Vollendung des EU-Binnenmarktes ist nach wie vor ein lebendiger Prozess. Nicht nur die mehr als 282 Richtlinien und Verordnungen sind noch nicht vollständig in allen Mitgliedstaaten in die Praxis umgesetzt, sondern sie müssen auch ständig an die sich verändernden Bedingungen angepasst werden. Neue Themen wie Digitalisierung. Elektromobilität oder Klimawandel erfordern neue Überlegungen. Auch die unterschiedliche Umsetzung von Richtlinien in nationale Gesetzgebungen führt gelegentlich zu Behinderungen im freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, die es zu überwinden gilt.

Der EU-Binnenmarkt – wichtig für die deutsche Wirtschaft

2017 betrug nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung das Handelsvolumen Bayerns mit den Ländern der EU 218.848 Mio. EURO oder 56,3 Prozent. Davon entfielen 56,3 Prozent auf die Ausfuhr und 61,7 Prozent auf die Einfuhr.  

In einem „IHK-Europabarometer zur Europawahl 2019“  hat der DIHK 1800 Unternehmen befragt, die im IHK-Ehrenamt tätig sind.

Die Ergebnisse sind eindeutig:

82 Prozent der Befragten sehen in der Stabilität der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den wichtigsten Erfolg der europäischen Integration. Für 73 Prozent ist die Einführung des Euro und der damit verbundene Wegfall des Wechselkursrisikos, für 69 Prozent der freie Zugang zu den Märkten der EU-Mitgliedstaaten von großer Bedeutung. Einheitliche Normen und Standards erleichtern, Produkte auf europäische Märkte zu bringen und reduzieren den Aufwand für Zertifizierungen erheblich.

Die gemeinsame Handelspolitik, das sind zum Beispiel die mit mehr als 70 Ländern in Kraft getretenen und mit 20 Ländern in Verhandlung befindlichen Handelsabkommen. Sie  ermöglichen europäischen Firmen einen leichteren Markteintritt in Drittländern und schützen vor unfairen Handelspraktiken. 

Gestalten Sie die Weiterentwicklung des EU-Binnenmarktes aktiv mit

Ihre IHK unterstützt Sie unter anderem:

  • durch gemeinsam mit den IHK-Ausschüssen erarbeiteten Positionspapieren oder Stellungnahmen zu unternehmerfreundlicherer Ausgestaltung der EU-Gesetzgebung, zum Beispiel zu Steuerfragen, freiem Handel, REACH ….
  • durch gemeinsame „Europapolitische Positionen der IHK Organisation“, die den deutschen Europaabgeordneten ebenso wie der Bundesregierung als Handlungsempfehlungen übergeben werden 
  • durch regelmäßigen Kontakt zum DIHK-Büro in Brüssel.  Deren Vertreter sitzen gemeinsam mit Vertretern von Eurochambres, der europäischen Dachorganisation der IHKs, in vielen Beratungsrunden zu europäischen Gesetzgebungsverfahren mit am Tisch. Dort können Sie die Interessen deutschen Unternehmer aktiv vertreten.
  • durch regionale Veranstaltungen mit Vertretern der EU-Kommission und Europaabgeordneten.

Sie können selbst aktiv werden, in dem Sie sich an den öffentlichen Konsultationen der EU-Kommission oder an „KMU-Panels“ beteiligen, in denen Unternehmer anonym gezielt nach ihrer Meinung zur Überprüfung oder zur Neuausrichtung der EU-Gesetzgebung befragt werden. Diese Meinungen und Vorschläge fließen mit in die Diskussion neuer Gesetzgebungsverfahren oder in die Überprüfung aktueller EU-Gesetzgebung ein.

Einige Zahlen und Fakten zum EU-Binnenmarkt 

  • 14 Billionen EURO BIP/Jahr – damit ist der Binnenmarkt die größte Volkswirtschaft der Welt.
  • 15 Prozent des weltweiten Warenhandels entfallen auf die EU.
  • 24  Millionen Unternehmen, davon 98 Prozent kleine und mittelgroße, sichern Wachstum und Beschäftigung.
  • 500 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger wohnen in den derzeit noch 28 Mitgliedstaaten.
  • 17 Millionen EU-Bürger wohnen und arbeiten in einem anderen EU-Land, ihre dort erworbenen Rentenansprüche werden europaweit anerkannt.
  • 9 Millionen Wissenschaftler, Studierende, Schüler, Lehrer und Unternehmer nutzen die Möglichkeiten des innereuropäischen Austausches über ERASMUS+.
  • Die Europäische Krankenversicherungskarte garantiert Zugang zu notwendigen medizinischen Leistungen bei kurzfristigen Aufenthalten in einem anderen EU-Land, die Notrufnummer 112 gilt in allen EU-Staaten.
  • Durch transparente öffentliche Ausschreibungen für Produkte und Dienstleistungen können öffentliche Verwaltungen jährlich Steuergelder in Höhe von 2 Mrd. EURO effektiver einsetzen.

(Quelle: EU-Kommission)

Das Enterprise Europe Network – Ihr direkter Draht nach Brüssel 

Seit 2008 ist die IHK für Oberfranken Bayreuth Partner in diesem weltweit größten Beratungsnetzwerk für kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsam mit mehr als 600 Partnern in 60 Ländern weltweit unterstützen wir Sie dabei, die Vorteile des EU-Binnenmarktes zu nutzen und sich in der umfangreichen EU-Gesetzgebung zurecht zu finden. Wir suchen für Ihr Unternehmen weltweit nach Partner für Forschung und Entwicklung, Produktion und Vertrieb. Wir informieren Sie zu Rahmenbedingungen für Ihr Auslandgeschäft, zu Ländern und Märkten und besprechen gemeinsam mit Ihnen, ob und wie Sie Fördermittel für Ihre Projekte nutzen können. Wenn Sie auf Hindernisse im innergemeinschaftlichen Waren- oder Dienstleistungsverkehr stoßen, wissen wir, wo und wie Sie diese melden und sich eventuell auch beschweren können. Gemeinsam mit unseren Partnern setzen wir uns für Ihre Anliegen direkt in Brüssel ein.

Ein Beispiel :

Trotz EU-Entsenderichtlinie sind die nationalen Bedingungen für eine Erbringung von Dienstleistungen in der EU und damit verbundenen kurzfristigen Entsendungen von Mitarbeitern sehr unterschiedlich, führen zu unnötigem bürokratischen Aufwand bei Unternehmen und oft auch zu Ärger und Strafzahlungen. Seit mehreren Jahren führen die Bayerischen IHKs und das bayerische EEN-Konsortium gemeinsam mit Partnern aus der Wirtschaftskammer Österreich dazu in der Bayerischen Vertretung in Brüssel Diskussionsveranstaltungen mit Verantwortlichen aus der EU-Kommission sowie Europaparlamentariern durch, um Verbesserungen zu erreichen.

In bilateralen Gesprächen mit Behörden in Tschechien und Österreich konnten bereits einige Verbesserungen in der Grenzregion erreicht werden. Den deutschen EEN-Partnern an der Grenze zur Frankreich ist es gemeinsam mit französischen Netzwerkkollegen gelungen, im September 2018 bei der französischen Regierung erste Erleichterungen durchzusetzen.

Die bayerischen IHKs haben gemeinsam mit dem EEN einen „Dienstleistungskompass“ entwickelt. In diesem Portal sind die Regelungen zur kurzfristigen Mitarbeiterentsendung in den 15 wichtigsten EU-Ländern und der Schweiz übersichtlich zusammengefasst und können interaktiv zu einem Informationsblatt zusammengestellt werden.

Text: Cornelia Kern, IHK Bayreuth