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Datengesteuerte Vision für den EU-Zoll

EU-Zollreform soll Zollverfahren moderner und effizienter machen

Eine neue, gemeinsame europäische Zollstelle, die bis 2028 aufgebaut wird, soll eine Datenbank erstellen, damit Informationen zwischen den EU-Ländern schneller ausgetauscht werden können. So sollen  bis 2028 in allen EU-Staaten ungefähr 117 nationale IT-Systeme durch die neue EU-Zolldatenbank ersetzt werden und für die Mitgliedsstaaten eine Ersparnis von 1 Milliarde Euro bringen. Die datengesteuerte Vision für den EU-Zoll soll die Zollverfahren für Unternehmen erheblich vereinfachen. Zollmeldepflichten von Wirtschaftsbeteiligten sollen gestrafft, indem beispielsweise die Abwicklung von Einfuhren weniger zeitaufwendig sein wird. 

Geplant sind:

  • EU-Zollbehörde und Zolldatenbank
    Über eine neue, gemeinsame Zollbehörde mit einer zentralen Datenbank können die Zollbehörden der Mitgliedstaaten in Echtzeit Daten abrufen. So wird es einfacher, Warenladungen, die von einem EU-Staat abgewiesen wurden, auch in einem anderen Mitgliedstaat frühzeitig zu erkennen. Dies erhöht den Schutz für Verbrauchende vor der Einfuhr nichtsachgemäßer Waren und Produkte in die EU. Gleichzeitig können so Lieferketten besser verfolgt und Engpässe frühzeitig aufgespürt werden. 
  • Vereinfachung für Unternehmen
    Bei der Wareneinfuhr in die EU werden künftig alle Informationen über die Produkte, wie Lieferketten und Ursprung in die Zolldatenbank eingespeist. Unternehmen müssen so ihre Zollinformationen für mehrere Sendungen nur einmal übermitteln. In bestimmten Fällen, in denen Geschäftsabläufe und Lieferketten vollkommen transparent sind, können Trust-&-Check-Händler – ohne Tätigwerden der Zollbehörden einführen. 
  • Wegfall der Zollfreigrenze
    Auf Waren mit einem Wert von weniger als 150 Euro wurde bei der Einfuhr in den EU-Binnenmarkt bisher keine Abgabe erhoben. Das soll künftig wegfallen. Der EU fließen dadurch jährlich Zusatzeinnahmen von rund 1 Milliarde Euro zu.
  • Online-Handel
    Der elektronische Warenverkehr im EU-Binnenmarkt wird modernisiert. Im Unterschied zum bestehenden System soll in Zukunft die Verantwortung bei den Online-Händlern und nicht mehr bei den Verbrauchern liegen. Die Online-Plattformen müssen sämtliche Zollverpflichtungen erfüllen, wenn Waren aus Drittstaaten in die EU eingeführt werden. 

Weiterführende Informationen über die Zollreform erhalten Sie hier.

Quelle: Newsletter Bayern Innovativ