Dänemark: Erleichterung für Installateure

Nürnberg 18.07.2018

In Dänemark gilt eine Zulassungspflicht in den Bereichen „Elektro-, Sanitär- und Gasinstallation“. Ausführende Unternehmen müssen sich bei der zuständigen dänischen Sicherheitsbehörde (Sikkerhedsstyrelsen) um eine Zertifizierung bemühen, die der ISO 9001 entspricht.

 

Erleichterung für Installateure

Ab sofort gibt es eine Erleichterung für Unternehmen, die in Dänemark nur vorübergehende, kurzfristige oder gelegentliche Elektro-, Sanitär- und Gasinstallationen vornehmen. Sie müssen nur noch ein eigenes QMS-Handbuch vorlegen. Die sehr aufwändige und kostenintensive ISO-9001-Zertifizierung ist für sie mit der Neuerung weggefallen.

Die betriebliche Zulassung ist zwingend gekoppelt an die Anmeldung des technischen Betriebsleiters. Die Anmeldung des technisch Verantwortlichen muss jährlich erneuert werden. Anderenfalls erlischt die Zulassung.

Die Handwerkskammer Schleswig-Holstein informierte im Juni 2018 über die wichtigsten Punkte, die bei der Meldung des technischen Verantwortlichen zu beachten sind:

Voraussetzung für die Zulassung ist zum einen eine Betriebszulassung sowie die Anmeldung eines technisch Verantwortlichen. 

(…) Im Rahmen der jährlichen Erneuerung müssen künftig zusätzliche folgende Angaben gemacht werden: 

In welchen Zeiträumen war Ihr Betrieb in Dänemark tätig?Wie häufig wurden im vergangenen Jahr Installationen in Dänemark ausgeführt?Wann sind die Arbeiten in Dänemark voraussichtlich abgeschlossen?Wie viele Installationen werden im kommenden Jahr Voraussichtlich in Dänemark ausgeführt?

 (Quelle: Newsletter Bayern Handwerk International,  HWK Schleswig-Holstein Juni 2018)