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Chancen für ausländische Direktinvestitionen in Bangladesch

Chancen für ausländische Direktinvestitionen bestehen in Bangladesch insbesondere in der Informationstechnologie, in der Telekommunikation, der städtischen Infrastruktur sowie in den Branchen Transport, Energie, Bekleidung und Textilien sowie bei Immobilien, natürlichen Ressourcen, in der Lebensmittelindustrie und vielen anderen Branchen.

Für ausländische Firmen gibt es zwei Möglichkeiten, in Bangladesch geschäftlich tätig zu werden:

- Errichtung einer neuen Gesellschaft / Tochtergesellschaft vor Ort

- Eröffnung einer Niederlassung / Verbindungsbüro / Repräsentanz

Angesichts der aktuellen Entwicklungen, ist die Gründung einer eigenständigen Firma (als Joint Venture oder aber vollständig im Besitz ausländischer Investoren) oder die Errichtung einer Niederlassung gemäß den Vorgaben des Company Act von 1994 regelmäßig der beste Weg um sich in Bangladesch zu engagieren.

Diesen Unternehmensformen ist es erlaubt, Erträge zu erwirtschaften und mit anfallenden Ausgaben zu verrechnen. Sie sind verpflichtet, Vorstandssitzungen und Hauptversammlungen abzuhalten sowie eine Steuererklärung beim Handelsregister (The Registrar of Joint Stock Companies and Firms - RJSC) einzureichen. Eine Rückführung von Gewinnen (nach Steuern) und Firmenvermögen ist möglich. Zur Unternehmensanmeldung ist die Hinterlegung von Stammkapital notwendig, wobei keine Beschränkungen in der Höhe bestehen.

Ein- und Ausfuhraktivitäten über Niederlassung abwickeln

Die einfachste Form, um als ausländisches Unternehmen vor Ort Geschäftstätigkeiten aufzunehmen, ist die Errichtung eines Verbindungsbüros oder einer Repräsentanz. Hierbei bestehen zwischen beiden Optionen keine großen Unterschiede. Verbindungsbüros ermöglichen es, die Liefer- und Geschäftsbeziehungen der ausländischen Muttergesellschaft mit Partnern vor Ort wie Behörden, Auftragnehmern, Kunden und Importeuren zu pflegen. Allerdings ist es Verbindungsbüros nicht gestattet, eigenständig Einnahmen zu generieren. Auch sind alle Ausgaben des lokalen Büros durch die Muttergesellschaft zu tragen.

Niederlassungen in Bangladesch hingegen ermöglichen ausländischen Unternehmen - vorbehaltlich der Zustimmung der bangladeschischen Investitionsbehörde (Board of Investment - BOI) und der bangladeschischen Zentralbank - geschäftliche Aktivitäten durchzuführen und Gewinne zu erwirtschaften. Aufwendungen lassen sich über bereitgestelltes Kapital aus der Muttergesellschaft oder aber durch Abzug aus generierten Erträgen bestreiten. Über Auslandsniederlassungen lassen sich Ex- und Importaktivitäten direkt abwickeln und Provisionen erwirtschaften.

Alle Nachsteuergewinne können mit Genehmigung von BOI und Zentralbank an die Muttergesellschaft zurückgeführt werden. Gemäß § 18 (B) des Foreign Exchange Regulations Act 1947 sind Niederlassungen ausländischer Unternehmen dazu verpflichtet, ein Bankkonto zu eröffnen und für ihre Geschäftstätigkeit zu nutzen. Die entsprechende Genehmigung ist bei der bangladeschischen Zentralbank einzuholen.

Genehmigung von der BOI

Die Investitionsbehörde BOI weist bezüglich ausländischer Direktinvestitionen auf Folgendes hin: Für die Lizenzerteilung und Nutzung technischer Expertise und Unterstützung ist eine vorherige Genehmigung der BOI nicht erforderlich, sofern die entsprechenden Gebühren sowie sonstigen Kosten des Technologietransfers (Servicegebühren, Marketingkommission und so weiter) innerhalb der folgenden, vorgeschriebenen Grenzen liegen:

Bei neuen und bestehenden Projekten sollten Lizenzgebühren und sonstige Kosten das Limit in Höhe von sechs Prozent der Kosten und Frachtgebühren (Cost and Freight - CFR) für die importierte Maschine nicht überschreiten. Jährlich wiederkehrende Ausgaben - etwa für Lizenzvergaben und andere Ausgaben wie technische Wartung, operative Dienste und Produktvermarktung - müssen innerhalb der Grenze von sechs Prozent des im Vorjahr generierten Gesamtumsatzes (entsprechend Steuererklärung und Steuerbilanz) liegen.

Sobald Vereinbarungen zum Technologietransfer unter Berücksichtigung der genannten Vorgaben unterzeichnet sind, müssen diese zur Registrierung bei der BOI eingereicht werden. Bei Vereinbarungen und Verträgen, die nicht den dargestellten Richtlinien entsprechen, ist vorab die Genehmigung der BOI einzuholen, wobei dem Antrag alle erforderlichen Dokumente sowie eine Kopie des Vereinbarungsentwurfes beizufügen sind.

Gegenüber der gesetzlichen Vorgaben ist es im Geschäftsalltag weit verbreitet, jährlich entsprechende Genehmigungen bei der BOI einzuholen. Obschon dieses langwierige Verfahren formal nicht notwendig ist, hat es sich in der Praxis etabliert.

Ease of Doing Business

Ein Bericht der Economist Intelligence Unit (EIU) im November 2014 sagt unter Berufung auf globale Untersuchungen voraus, dass sich das Geschäftsumfeld in Bangladesch im Laufe dieses Jahrzehnts kontinuierlich verbessern wird. Derzeit führt die EIU das Land in ihrem Ranking auf Platz 69 von 82 berücksichtigten Nationen. Dies stellt für das für 2014 bis 2018 berechnete Ranking eine Verbesserung um zwei Plätze gegenüber dem vorherigen Zeitraum 2009 bis 2013 dar. Im Doing Business-Bericht der Weltbank hingegen belegt Bangladesch 2015 Platz 173 von 189 Staaten. Im Vorjahr stand Bangladesch noch auf Platz 170. Diese Herabstufung ist nach Einschätzung von Zahid Hussain, Senior Economist der Weltbank, der im Vergleich zu anderen Ländern verzögerten Umsetzung von Reformen geschuldet.

Derzeit benötigt man zur Gründung eines Unternehmens in Bangladesch durchschnittlich 19,5 Tage, neun Verfahrensschritte und 16,8 Prozent des Pro-Kopf-Einkommens. Im Gegensatz dazu bedarf es für eine Unternehmensgründung in Indien 28 Tage, in Pakistan 19 Tage sowie elf Tage in Sri Lanka. Während in Sri Lanka ebenfalls neun Prozesse zur Firmengründung anfallen, sind es in Indien rund zwölf und in Pakistan zehn. In Bezug auf die Verfahren zur Gewährung von Baugenehmigungen, steht Bangladesch in einem Ranking von 189 Volkswirtschaften auf Platz 144. Indien belegt hierbei Platz 184, Pakistan 125 und Sri Lanka nimmt Position 60 ein.

Bangladeschs langsamer Fortschritt im Global Competitiveness Index (von Position 110 auf 109) bezeugt, dass bislang nur schwache Impulse für die Entwicklung eines unterstützenden Geschäftsumfeldes im Land geschaffen werden. Nach Einschätzung des Berichts hat Bangladesch bezüglich folgender sieben Parameter eine positive Entwicklung durchlaufen: Infrastruktur, makroökonomische Stabilität, Hochschulbildung, Effizienz des Gütermarktes, Finanzmarktentwicklung, Marktgröße und Innovation. Der Bericht formuliert zudem weitere Reformansätze, unter die unter anderem eine neue Ausgestaltung von Investitionsagenturen, im Besonderen der BOI, fällt.

(Quelle: GTAI)